Kündigung des DKB Vermieterpakets zum 31.05.2023

  • 04 Jun 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer juristischen Beratung durch den Vermieter-Verband "Haus & Grund" möchte ich mich in der Sache doch nochmal schriftlich äußern und bei Ihnen zurückmelden.

Ich nutze bei Ihnen für meine Immobilie seit 2 Jahren das DKB-Vermieterpaket. Darüber hinaus habe ich seit über 15 Jahren weitere Konten bei der DKB, u.a. ein Girokonto.
Ich hatte den neuen AGB´s (Preiserhöhungen) der DKB Bank zugestimmt.
Als ich von Ihnen eine Kündigung des Vermieterpaket zum 31. Mai 2023 erhalten habe, habe ich mich telefonisch mit Ihnen bei der DKB-Hotline in Verbindung gesetzt, um nochmal prüfen zu lassen, ob die Zustimmung zur neuen AGB für alle meine Konten bei der DKB hinterlegt wurde. Dies wurde nach einer Prüfung jedes einzelnen Kontos bei der DKB, inkl. des Vermieterpaketes, von Ihrer Kollegin am Telefon positiv bestätigt: Es passt alles, es muss nichts mehr gemacht werden; alle Konten laufen normal weiter.
Ich hatte im Gespräch extra danach gefragt und explizit gefordert, jedes einzelne Konto extra zu prüfen, um absolut sicherzustellen, dass es keine Missverständnisse gibt (dieses Telefon-Gespräch wurde von der DKB auch aufgezeichnet, da ich der Aufzeichnung explizit zugestimmt hatte).

Mein Wunsch ist es -nach wie vor- das aktuelle Vermieterpaket bei Ihnen - mit allen aktuellen Konto-/Kautionsnummern - fortzuführen.
Jetzt wurde trotz meines Einverständnis zu den neuen AGB´s die Kündigung aufrechterhalten und zu Ende Mai alle Vermieterpaket-Konten zunächst deaktiviert.
Laut Aussage Ihrer Mitarbeiterin -das Telefon-Gespräch am 1. Juni 2023- ist dies rechtlich in Ihrem Haus nicht anders umsetzbar.
Als Lösungsansatz wurde mir vorgeschlagen, dass ich einen Tag nach der Löschung/ Kündigung des aktuellen Vermieterpaketes ein neues DKB-Vermieterpaket abschließen kann. Dies wurde auch in einer E-Mail im Mai so geschrieben.

Durch eine juristische Beratung bei meinem Vermieter-Verband "Haus & Grund" habe ich erfahren, dass Sie als DKB-Bank rechtlich jederzeit und permanent die Möglichkeit haben (und natürlich auch zuvor hatten), die Kündigung zurückzunehmen. Es liegt einzig und allein am Willen der DKB-Bank oder deren Abteilungen dies zu tun.
Dieser Aspekt war mir neu und stellt die bisherige Kommunikation mit der DKB-Bank in der Sache nochmal in ein anderes Licht.

Für mich ist es nicht möglich die bestehende Kontonummer des aktuellen Vermieterpaketes einfach zu verzichten: Es ist für mich ein unzumutbares Problem Mietern/ Gläubigern/ Institutionen/ Behörden/ Unternehmen etc., die hier teilweise ein Lastschriftverfahren besitzen zu informieren, dass sich die Bankverbindungen ändern. Zumal einen Tag nach Kündigung des aktuellen Vermieterpaketes ich von Ihrem Haus wieder ein neues Vermieterpaket erhalte.

Auf Anraten des Hausjuristen bei "Haus & Grund" bitte ich Sie noch einmal über diesen Weg für mich eine kundenfreundliche Lösung zu finden und die Reaktivierung meines Vermieterpaketes zu erwirken.

Ich weise hier noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ich allen neuen AGB´s von Ihnen zugestimmt habe und die Preisänderungen akzeptiere.

In der Hoffnung auf Ihre positiven Rückmeldung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

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04-06-2023 um 11:03 Uhr

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