Pfandfreigabeerklärung erforderlich - keine Reaktion seit über einem Jahr

  • 02 Apr 2024
  • #594751
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Sehr geehrte Damen und Herren,

zu einem hier beurkundeten Tauschvertrag ist Ihre Pfandfreigabeerklärung erforderlich. Mit Schreiben vom 3. Januar 2023 hatte ich Sie das erste Mal darum gebeten, mir die entsprechende Urkunde zu übersenden. Dieses Schreiben sowie meine Erinnerungen vom 21. April 2023 und 2. Januar 2024 blieben ohne jegliche Reaktion aus Ihrem Hause. Die genannten Schreiben sowie nochmals eine Kopie des hier beurkundeten Tauschvertrages füge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andre Sayatz
Notarvertreter des Notars Prof. Dr. ****** Welsch

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02-04-2024 um 14:03 Uhr

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