Kulanz und Kundentreue sind für die DVB Fremdworte

  • Ungelöst
  • 19 Okt 2023
  • #552677
  • 99
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Sehr geehrtes DVB Team,



ich war soeben mit der Linie 13 an der Bautzner Straße/Rothenburger Straße unterwegs und habe meinen Fahrausweis mit der FA-Nr. 6.013-6-XXX gezeigt - auf dem Fahrausweis war als Datum 07/23 angegeben, weshalb ich davon ausging, dass der Fahrausweis für den Juli weiterhin gültig ist - ab 08/23 wollte ich auf das Deutschlandticket wechseln.



Ihr kontrollierender Mitarbeiter meinte, ich solle mich an diese E-Mail wenden, um den Fall zu klären - was er mir aber verschwieg war, dass er dennoch eine Zahlungsaufforderung erstellte. Ich bitte Sie, diese Zahlungsaufforderung umgehend zu annullieren, da ich meines besten Wissens und Gewissens mit dem gültigen Fahrausweis unterwegs war.



Die Fahrkarte wurde von ihrem Mitarbeiter eingezogen - Ich bitte Sie, den Fall zu prüfen und mich darüber in Kenntnis zu setzen, warum die Fahrkarte als ungültig angezeigt wurde und mir den Fahrausweis schnellstmöglich wieder zur Abholung zur Verfügung zu stellen.

Nach 3 Monaten dann diese Antwort:

Sehr geehrter Fahrgast,



Ihr Anliegen haben wir erhalten. Im Folgenden unsere Ausführungen dazu:



Mit der Nutzung unseres Fahrzeuges nahmen Sie die Dienstleistung unseres Unternehmens in Anspruch. Mit Betreten unserer Verkehrsmittel entsteht ein Beförderungsvertrag, der uns berechtigt, für die zu erbringende Leistung ein entsprechendes Entgelt zu verlangen. Bei der Fahrausweisprüfung wurden Sie ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Sie erhielten unseren Forderungsbeleg über das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro zu Recht.



Auf diesem Forderungsbeleg ist eindeutig ersichtlich, dass sich das erhöhte Beförderungsentgelt nur dann auf 7,00 Euro reduziert, wenn uns nachträglich eine personengebundene Zeitkarte (z. B. für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt, ermäßigte Monatskarten für Kinder, Schüler und Azubis in Verbindung mit einer Kundenkarte) vorgewiesen wird. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.



Wir sehen keinen Grund von unserer berechtigten Forderung Abstand zu nehmen und bitten Sie, die 60,00 Euro innerhalb von 14 Tagen ab Erstellung dieses Schreibens, unter Angabe der Zahlungsaufforderungsnummer aus dem Betreff dieser E-Mail, auf unser Konto XXX zu überweisen.



Wenn bis zum genannten Termin keine Zahlung erfolgt, wird die Forderung auf dem Rechtsweg weiterbearbeitet.



Bitte beachten Sie, dass weitere Schreiben keine Auswirkung auf unsere Entscheidung zur Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche haben. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Zusammenhang von einem weiteren Schriftverkehr absehen.



Sollten Sie das erhöhte Beförderungsentgelt bereits gezahlt haben, betrachten wir die Beanstandung zivilrechtlich als erledigt.



Mit freundlichen Grüßen

An Lächerlichkeit und Unverschämtheit nicht zu überbieten...

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19-10-2023 um 10:47 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an DVB - Dresdner Verkehrsbetriebe weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

03-11-2023 um 10:50 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

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2
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