„Letzte Mahnung vor der Kündigung“ unberechtigt, da E.ON meine Zahlungen nicht berücksichtigt

  • Ungelöst
  • 05 Jan 2023
  • #455101
  • 221
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Mit Entsetzen habe ich heute von E.ON ein Schreiben vom 30.12.22 mit Betreff “Letzte Mahnung vor der Kündigung“ erhalten.

Der Vorgang begann wie folgt:
Die Rechnung vom 24.8.22 wurde am 12.10.22 korrigiert.
Bei dieser Korrektur wurden die von mir geleisteten Abschläge in Höhe von 1.032,00 € nicht mehr berücksichtigt.

E.ON mahnt jetzt den Rechnungsbetrag von 807,71 € an. Das sind die Energiekosten, meine Abschlagszahlungen von 1.032,00 € sind nicht aufgeführt.
Dieser Betrag für Abschläge ist auch in der Rechnung vom 24.8.22 berücksichtigt.

Telefonisch kontaktiert habe ich E.ON am 14.10.22, 11.11.22, 15.11.22, 22.11.22, 1.12.22, 14.12.22, 30.12.22 und 5.1.23, jeweils mit der Zusage, dass der Fehler korrigiert wird, und eine neue richtige Rechnung erstellt wird.
Weitere Kontakte per Web Mein E.ON am 23.11.22 und per E-Mail am 28.11.22.

Letztlich ist seitens E.ON bis jetzt außer den Mahnungen nichts passiert.

Ein detailliertes Protokoll meiner Aktivitäten ist diesem Mail als PDF beigefügt.

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05-01-2023 um 18:24 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an E.ON Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

07-01-2023 um 21:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an E.ON Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

23-01-2023 um 11:49 Uhr


Die Mahnung und Nachforderung von längst bezahlten Beträgen wurde zwar storniert, aber eine neue wirklich richtige Rechnung fehlt immer noch.

20-02-2023 um 17:54 Uhr


Eine aktuelle und richtige Rechnung fehlt Imme noch.

19-03-2023 um 09:54 Uhr


Der Abschlag wurde geändert; ist jetzt niedriger! Immer noch keine neue Rechnung.
Aber: Was hat Reklamation24 eigentlich bei E.ON in diesem Fall unternommen?

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-05-2023 um 19:12 Uhr


Problem ungelöst

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