Zwischenablesung_Zwischenrechnungserstellung

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  • 01 Mai 2023
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Ich vermiete Flächen eines selbstbewohnten Hauses. Für die Erstellung der gesetzlichen Nebenkostenabrechnung benötige ich jeweils eine Zwischenabrechnung zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Da die Turnusabrechnung vertragsmäßig auf den 29.03. jeden Jahres fällt und dementsprechend abweicht.

Ich benötige jeweils nach erfolgter Ablesung zum 31.12. eine Zwischenrechnung vom 30.03.-31.12. jeden Jahres und dementsprechend laut erfolgter Ablesung die Jahresrechnung vom 01.01.-29.03. .
Nach der einsehbaren und nachweisbaren Kontaktaufnahme von wiederum mindestens 15 Anrufen in verschiedenen Bereichen des Unternehmens (Call Center, Rechnungsabteilung, Beschwerdestelle) ist es bis zum heutigen Zeitpunkt Ihrerseits nicht gelungen diese vermeintliche einfache Aufgabenstellung zu meiner Zufriedenheit zu erledigen. Laut Chronik wurde dieser Ablauf in den vergangenen Jahren mehr oder weniger schnell und meistens nach Schreiben einer Beschwerde gemeistert. Dies kann doch sicher nicht der Anspruch Ihres Unternehmens sein. Ich bitte Sie nochmals eingehend, die angesprochenen Abläufe in Ihrem Unternehmen sich anzuschauen, zu prüfen und eine entsprechende Zwischenrechnung vom 30.03.2022 - 31.12.2022 erstellen zu lassen.
Mir freundlichen Grüßen
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01-05-2023 um 10:35 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an E.ON Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

01-05-2023 um 18:16 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an E.ON Energie weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

02-06-2023 um 22:19 Uhr


Problem behoben

2 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

In der Beschwerdeabteilung kompetent..Rest total überfordert nicht eingewiesen etc.

3
E.ON Energie
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