Fehlende Benachrichtigung, Sonderkündigungsrecht verweigert

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  • 13 Feb 2023
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Ich wurde über eine beabsichtigte Preiserhöhung nicht informiert und konnte daher nicht rechtzeitig kündigen.
Erst bei der turnusmäßigen Zählerstandsübermittlung habe ich zufällig von der Erhöhung erfahren und umgehend gekündigt (...Sonderkündigung). Eine Kündigung wurde mir einige Tage später bestätigt jedoch ohne Angabe eines Termins. Vor einer Woche informierte mich mein neuer Stomversorger über die Ablehnung da der Vertag nach Auffassung von e-wie-einfach erst 2024 endet. Seitdem versuche ich mein Sonderkündigungsrecht zu erhalten. Antworten brauchten sehr lange, dann gefiel meine Antwortadresse nicht. Nachdem auch das geklärt ist möchte man mir weiß machen, dass eine „Kenntnisnahme des Empfängers“ durch die Behauptung des Briefversandes bewiesen sei!? Im Ernst? Wenn es sein muss werde ich den Zugang unter Eid bestreiten da es einen Briefeingang von e-wie-einfach nicht gab. Eigentlich habe ich keine Lust auf diesen Quatsch, aber für dem verkaufen lasse ich mich nicht!

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13-02-2023 um 20:36 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an E wie einfach weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-02-2023 um 21:12 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Die „Eskalationsbearbeitung“, also nach der Meldung bei Reklamation24, war vorbildlich! - Schade nur, das ich nur so von E wie Einfach ernst genommen wurde. - Der Standardsupport, war leider schlecht. Es wurde nicht auf die geschilderten Umstände eingegangen und eine Behauptung aufgestellt, die unbedarfte Verbraucher, abhalten könnten, ihr Recht einzufordern.

2
E wie einfach
Zufriedenheitsindex: 54.3/100

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