Hier sollte sich ETI mal Gedanken machen

  • Beantwortet
  • 13 Apr 2024
  • #596855
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme leider nicht umhin, meinem Frust hier mal ordentlich Luft zu machen.
Der gebuchte Aufenthalt, wir waren bereits mehrfach in diesem Hotel, war an sich in Ordnung. Was nicht passt, ist die An- und Abreise!

1. wurde durch ETI (fristgemäß) die Flugzeiten geändert, sprich von den eigentlich geplanten angenehmen Flugzeiten auf nahezu unzumutbare Nachtflüge umgelenkt. Im Sinne einer gütlichen Einigung haben wir dies gegen eine entsprechende Entschädigung, die auch umgehend eingegangen ist, akzeptiert. Danke dafür.
2. Der Hinflug mit Fly Egypt fand dann leider nicht, wie geplant 05:00 Uhr statt, sondern erst 08:15 Uhr. Sehr ärgerlich, da wir uns ja schon die Nacht um die Ohren geschlagen hatten!
3. Auch der Rückflug erfolgte dann (wie schon befürchtet) nicht pünktlich und wundersamer Weise mit einer anderen Airline, aber unter dem Namen Fly Egypt.

Und jetzt wird es erst richtig lustig...
Natürlich haben wir recherchiert, wie es wegen Entschädigung für die Flugverspätung aussieht und siehe da! Fly Egypt ist eine zwielichtige Charterfluggesellschaft mit einer Flotte von ganzen ZWEI Flugzeugen und in desolatem wirtschaftlichem Zustand. Zudem hat Fly Egypt keinen Geschäftssitz in der EU, so dass die europäische Fluggastrechteverordnung nicht greift, bzw. nur schwierig bis gar nicht durchzusetzen ist.
Hier kommt nun wieder ETI ins Spiel!
Ich unterstelle ETI (und das ist nicht weit hergeholt) dass Ihnen dies alles sehr wohl bekannt war! Das heißt im Umkehrschluss, dass Sie ihrem Kunden wissentlich rechtliche Möglichkeiten, auf die sich dieser im Gutglauben verlässt, vorenthalten. Und das wiederum erfüllt wohl den Tatbestand der arglistigen Täuschung.
Ach ja, und dann ist da noch, dass der „Kreiselflieger“ von Fly Egypt, laut Aussage verschiedener Flugdatenbanken, bei der Landung in Prag um 07:17 intime war. Er konnte also niemals 05:00 Uhr wieder von Prag starten…
Mittlerweile hat sich ETI, wie es aussieht, von Fly Egypt getrennt. Glückwunsch!
Sicher werden Sie verstehen, dass ich aus vorgenannten Gründen auf einer Stellungnahme und einem entsprechenden Entschädigungsangebot bestehen muss.

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

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13-04-2024 um 21:53 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an ETI weitergeleitet. Mehr erfahren.

16-04-2024 um 12:27 Uhr


Guten Tag Frau ******,

wir bedauern sehr, dass Sie mit Ihrem Flug nicht zufrieden gewesen sind. Leider kann es aufgrund verschiedener Umstände zu Flugänderungen kommen. In diesen Fällen versuchen wir unsere Kunden frühzeitig zu informieren und alternative Angebote zu machen. Wir können auch nachvollziehen, dass Flugverspätungen ärgerlich sind, jedoch sind sie im eng getakteten Flugumlauf nicht immer zu vermeiden.
Dass ein Flug bei Charterflügen durch Flugzeug und Crew einer anderen Airlines durchgeführt wird, ist nicht unüblich, wenn zum Beispiel das ursprüngliche Flugzeug eingeplante Flugzeug nicht verfügbar ist.
Wir arbeiten schon seit mehrern Jahren mit FlyEgypt und anderen Fluggesellschaften aus dem nicht-EU-Raum zusammen, um ein möglichst großes und attraktives Flugangebot anbieten zu können. Selbstverständlich entsprechen alle Airlines den gültigen Sicherheitsvorkehrungen und Regeln der Aufsichtbehörde.
Wir bedauern, dass Sie sich offenbar getäuscht fühlen. Das ist nie unsere Absicht gewesen.
Für eine Reklamation bitten wir Sie sich per E-Mail direkt an unseren Kundenservice (info@eti.de) zu wenden, damit wir Ihr Anliegen überprüfen können.
Wir hoffen, dass Sie dennoch eine erholsame Urlaubszeit gehabt haben.
Sonnige Grüße
Ihr ETI-Team

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