Fragwürdige Geschäftspraktiken EXCLUSIV Marketing GmbH?

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  • 07 Mai 2021
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Jahren nutze ich die von Versandhäusern und Apotheken als Dankeschön angebotenen und bezahlten Kurzzeit-Abos für Zeitschriften. Ich habe niemals die Absicht die teilweise sehr teuren Zeitschriften dauerhaft zu abonnieren. Dazu habe ich immer auf das Kleingedruckte geachtet und fristgerecht das Probe-Abo gekündigt. Bisher gab es damit auch noch nie Probleme. Diesmal entwickelt sich die Angelegenheit anders und wird wohl ohne Einbeziehung der Rechtsschutzversicherung nicht zu lösen sein. Am 05. April 2021 kündigte ich fristgerecht, 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit, gegenüber Exclusiv Marketing GmbH. Die Kündigungsbestätigung der Exclusiv Marketing GmbH unterstellte mir, dass meinem Test-Abo automatisch ein Jahres-Abo folgt und der Vertrag im Juni 2022 endet. Dieser Kündigungsbestätigung habe ich in der vorliegenden Form widersprochen. Meine Kündigung sollte zum Ende der Erstverpflichtungszeit erfolgen, da ich kein Interesse habe ein kostenpflichtiges Jahres-Abo abzuschließen. Zum Beginn des für mich kostenlosen 6-Monats-Abo wurde der Stern mehrmals nicht zugestellt und auch nicht nachgeliefert. Mir wurde von der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, Tel. 04514906700 die Verlängerung des Erstverpflichtungszeitraums um die fehlenden Hefte telefonisch zugesagt. Ich formulierte im Widerspruch die Vermutung, dass diese Information bei der automatisierten 1. Kündigungsbestätigung der Exclusiv Marketing GmbH nicht zur Verfügung stand und damit evtl. der Eindruck entstanden sei, ich habe nicht vertragsgemäß (fristgerecht) gekündigt. In der 2. automatisierten Kündigungsbestätigung, die ich nur von der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, erhalten habe, wurde darauf überhaupt nicht eingegangen und Exclusiv Marketing GmbH hat bis zum heutigen Tag nicht geantwortet. Einem Laien ist es nicht möglich dieses Firmengeflecht (Exclusiv Marketing GmbH, PresseShop.news, PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG) zu durchschauen und die richtigen und vor allen kompetenten Ansprechpartner zu finden. Daher wähle ich jetzt den Weg über Reklamationen24. Sollte es auf auch diesem Weg keine Möglichkeit geben, die strittige Angelegenheit zu klären wird eine juristische Auseinandersetzung wohl unvermeidbar sein, da die EXCLUSIV Marketing GmbH auch nicht am Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Zumal ich jetzt auch davon ausgehe, dass ich von meinen Vertragspartnern keine Kündigungsbelehrung und keine Widerrufsbelehrung des Probeabos in rechtlich einwandfreier Form erhalten habe, die vor Gericht Bestand haben würde. Dementsprechend widerrufe ich hiermit ausdrücklich den Vertrag und entziehe der Lieferfirma mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung für das von mir nicht abgeschlossene Jahres-Abo für den Stern. Ich werde auch die Vertriebsabteilung, sowie die Redaktion der Zeitschrift Stern über das unsägliche Verhalten seitens Exclusiv Marketing GmbH, PresseShop.news bzw. PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG informieren, wenn diese leidige Angelegenheit nicht auf diesem Wege doch noch zu einem guten Ende gebracht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

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10-05-2021 um 09:08 Uhr


Sehr geehrter ******, vielen Dank für ihre Nachricht. Gern werden wir versuchen den Sachverhalt schnellstmöglich zu klären. Vorab: Ihr Abonnement begann mit Heftnummer 53 am 23.12.2020. Ihre gewählte Mindestlaufzeit betrug 6 Monate. Ihre Kündigung am 05. April 2021 erfolgte offensichtlich und rechnerisch zu spät. Trotz allem werden wir uns mit der Verwaltungsfirma (der PVZ) in Verbindung setzen um eine für beide Seiten angenehme Lösung zu finden.

Freundliche Grüße

Ihr Team von Exclusiv Marketing (Presseshop.News)

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

12-05-2021 um 16:20 Uhr


Problem behoben

9 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Kurze Zusammenfassung des Ergebnisses:

Sinngemäßer Inhalt der 1. Kündigungsbestätigung von Exclusiv Marketing GmbH
 unser Verwaltungsdienstleister hat uns mitgeteilt, dass Sie Ihr Abonnement beenden wollen, wir bestätigen Ihnen hiermit die Kündigung, die Belieferung endet im Monat Juni 2022.

Auf meinen Widerspruch folgten zwei automatisierte Antworten von Exclusiv Marketing GmbH und PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG.
Beide sinngemäß:
 Wir arbeiten an Ihrem Widerspruch und melden uns

Ca. eine Stunde später schreibt PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG sinngemäß:
 Kündigung bereits vorgemerkt, wir bestätigen zum Juni 2022

Fünf Tage später erneute Mail von PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG sinngemäß:
 Wenn nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf des aktuellen Bezugsjahres gekündigt wird, Verlängerung 12 Monate, (bis Juni 2022), Termin bereits vorgemerkt, keine erneute Kündigung zuschicken.

Danach meine recht ausführliche Beschwerde über Reklamation24.
Einen Tag später Antwort PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG sinngemäß:
 es liegt in der Abo-Laufzeit keine Lieferreklamation vor, kein telefonischer Kontakt dokumentiert, meine Aussage nicht nachvoll-ziehbar, Kündigung nicht fristgerecht. Der Vertrag verlängert sich daher automatisch um ein weiteres Bezugsjahr.

Zwei Tage später Antwort von Exclusiv Marketing GmbH bei Reklamation24.

Einen Tag später bestätigt PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG Kündigung zum Juni 2021.

Ende gut alles gut? Ja, aber nur durch das Einschalten von Reklamation24 und das kulante Verhalten von Exclusiv Marketing GmbH. Die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG schreckt offensichtlich vor Nichts zurück. Mein Resümee: Ich werde weiterhin gesponserte Zeitungs-Abo’s, wenn sie mich interessieren, annehmen. Aber sofort, wenn das erste Heft im Briefkasten liegt, kündige ich, egal wie die Kündigungsfrist lautet. So können für alle Seiten Missverständnisse und daraus resultierende Abo-Fallen und nervende Mahnverfahren oder Gerichtverfahren vermieden werden. Danke an Reklamation24.

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