Urgenz zur Rückerstattung

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  • 02 Aug 2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,

bis vor zwei Monaten hatte ich durchaus Verständnis dafür, dass Sie in den letzten Wochen und Monaten aufgrund der Corona-Krise mit zig tausenden Kundenschreiben rund um Rückerstattungen und dgl. konfrontiert waren, welche nun mal nicht innerhalb weniger Tage oder Wochen abgearbeitet werden können, jedoch sind seit meinem ersten Schreiben mittlerweile nun bereits vier Monate vergangen ohne dass ich auch nur irgendeine Form von Rückmeldung erhalten hätte. Die Ihrerseits dazu automatisch versendeten Hinweisschreiben, in welchen Sie dem Kunden mitteilen, dass die Service-E-Mail-Adresse nicht abgerufen wird und der Kunde somit keine Antwort erhalten wird, erkenne ich nämlich nicht als Rückmeldung an und erachte dies vielmehr als vermessen, vor allem da Sie aufgrund der in Österreich und Deutschlagn aufrechten Impressumspflicht und des gültigen E-Commerce-Gesetzes (§ 5 ECG) dazu verpflichtet sind eine gültige und aufrechte E-Mail-Adresse auf Ihrer Website anzugeben, welche auch entsprechend verwaltet wird.Ich fordere Sie daher nochmalig auf sich meinem Schreiben vom 25.04.2020 an service@expedia.at anzunehmen und eine Rückerstattung des Buchungsbetrages zu veranlassen (Reiseplannummer anbei). Eine Abfertigung mittels eines Gutscheins mit den Ihrerseits einseitig festgelegten Bedingungen ist schlichtweg inakzeptabel! Denn die Ihrerseits angebotene Ausstellung eines Wertgutscheins, welcher an eine Gültigkeitsdauer sowie an die zwingende Einlösung bei ein und dem selben Hotel gebunden ist, stellt keinerlei sichere Alternative dar, da diese ihren Wert im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters und/oder der Unterkunft gänzlich verlieren würde. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass nach Bewältigung der Krise unter anderem die Unterkunftspreise stark ansteigen werden, wodurch dem Verbraucher keine gleichwertige Leistung zur bereitsgetätigten Zahlung angeboten werden kann. Aufgrund des daraus resultierenden Wegfalls der Geschäftsgrundlage fordere ich Sie daher letztmalig auf mir die bereits getätigte Zahlung innerhalb der nächsten 14 Tage vollumfänglich an das bei der Buchung angegebene Bankkonto rückzuerstatten. Anderenfalls sehe ich mich endgültig gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten...
Daher verbleibe ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und letztmaliger Urgenz zur dringenden Erledigung

Mit freundlichen Grüßen,
****** ******

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