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Reklamationen & Beschwerden (2.388)

Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit FTI. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.

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FTI Koffer nicht da

Wir warten seit dem 3.10 23 auf eine Antwort Thomas Piotrowski und ****** ******

FTI Überteuerte Reise bei 1 ERW und 2Kleinkindern; gleichzeitiger Buchung zweier weiterer Reisen

Buchung für 1 ERW und 2 Kleinkinder nach La Geria, Lanzarote Toma:21276910 für 5127 € vom 12.3.-23.3.; die Eltern 2 Erw. Toma 06547166 für 3226 €; 2 Erw mit Baby 16.3.- 23.3. Toma:35565297 für 2524 €. FTI antwortet weder tel. noch per e-mail. verweist auf den Vermittler. FTI-Touristik ist nicht erreichbar. Wir bitten Kontrolle des Betrags über 5127 € und Nachlass.

FTI Zug zum Flug/ Bahnstreik

Wir hatten eine wunderschöne Reise auf die Malediven mit Direktflüge von Frankfurt. Die Anreise /abreise war im Reisepreis enthalten. Leider war unser Rückflug am 11.01.24 , wo die Bahn streikte. Wir versuchten eine Verbindung zu finden, aber keine Verbindung gab es. Die Planung von den Malediven aus war kompliziert. Also müssten Freunde drei Stunden zum Flughafen fahren um uns abzuholen und noch mal drei Stunden zu fahren. Es entstanden erhebliche Kosten: Benzin. 89,00 Parkgebühren 6,00 Zusätzlich hatten wir im Gelsenkirchen an diesen Abend Glatteis, was dann auch noch zu einem kleinen Unfall führte. Unser schlechtes Gewissen gegenüber unseren Freunden ist groß. So hatte unsere Reise kein schönes Ende, obwohl die Abreise eindeutig in den reiseunterlagen inklusive war.

FTI Nicht das gebuchte Hotel erhalten

ich habe Monica Beach auf Lanzarote gebucht. Bei der Ankunft hieß es das Hotel sei über Bucht. Sie verwiesen mich auf das Taro Beach mit einem goldenen Armband einen kostenloser Safe wurde ich da getröstet. Ich kannte das Taro Beach und wollte nicht mehr in dieses Hotel. Darum habe ich bewusst Monica Beach gebucht, da die Qualität, Anlage und das ganze Angebot( Sport Massagen und vieles mehr) meiner Vorstellungen entsprach. Natürlich bin ich sehr sauer auch darüber, dass mir vor Abreise keine Benachrichtigung erhalten habe, geschweige eine Umbuchungs- oder eine Stornierung Möglichkeit hatte. Das Zimmer 79 im Taro Beach war nicht zufriedenstellend. Auf Grund der Tatsache möchte ich ganz gerne eine Entschädigung.

FTI Rechnung ohne UstID ausgestellt obwohl telefonisch zugesagt

Hallo, Ihre Kollegin hat mir am 9.1.2024 um 20:48 telefonisch mitgeteilt, dass ich, wie bereits in der Vergangenheit, den Geschäftsnamen als Namen eingeben soll und, dass eine Rechnung aufs Unternehmen weiterhin möglich ist. Das Gespräch wurde aufgezeichnet. Jetzt stellen Sie mir diese aus und es fehlt die UST ID meines Arbeitgebers. Warum stellen Sie dann eine Rechnung auf eine Geschäftsadresse überhaupt aus? Das ergibt doch keine Logik. Hier in der Finanzabteilung versteht das keiner. Korrigieren Sie bitte die Rechnung, oder stornieren die Reise. Ich willige keiner Zahlung von Stornogebühren ein, da alle Daten, die auf der Rechnung benötigt werden, in der Buchung enthalten waren und Sie haben diese bestätigt.

FTI Schadenersatz aufgrund Verletzung während Hotelaufenthalt

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf unseren Urlaub in Antalya im IC Hotel Green Palace vom 31.12.23 bis zum 09.01.24. Am 02.01 ist folgender Vorfall geschehen. Das Essen, welches am Buffet ausgeteilt wurde, hatte Fremdkörper. Dabei handelte es sich um eine Glasscherbe im Fleisch, serviert wurde Hackfleisch, siehe angehängtes Bild. Meine Lebensgefährtin ******ükran ****** hatte demzufolge keine Luft bekommen, da die Glasscherbe sich in der Halsröhre befand und direkt zur Notaufnahme gesendet werden musste. Dort angekommen, wurden viele Versuche unternommen, um das Fremdkörper zu entfernen. Meine Frau hatte davor versucht, zwanghaft die Glasscherbe runterzuschlucken, um wieder Luft zu bekommen. Dabei wurde ihr gesamte Halsröhre schwerst verletzt. Folgende Befunde und Nachweis über den Krankenhaus Besuch bzw. Notaufnahme Einsatz sind angehängt. Auf Basis dieser Nachweise und des Vorfalls verlangen wir einen Schadenersatz. Durch die erlittenen Verletzungen beziehen wir uns hier auf § 253 Abs. 2 BGB auch auf ein Schmerzensgeldanspruch. Der komplette Preis für die Reise betrug: 1.478,00 EUR. Wir verlangen hiermit einen Schadenersatz von 90% des gesamten Reisepreises. Hiermit setzen wir eine Frist bis zum 31.01.2024, um den Schadenersatz-Anspruch i.d.H.v 1.330,20 EUR zu zahlen. Nach Bestätogung des Anspruchs werde ich Ihnen die IBAN Nummer mitteilen. Wird der Anspruch auf den Schadenersatz und die Frist nicht eingehalten, sehen wir uns vor, gerichtlich vorzugehen. Mit freundlichen Grüße ******. ******

FTI Aufgeheiztes Zimmer ! Laura Tschanuter und Andrea Katzbach - Tscharnuter

Guten Tag , Meine Tochter und ich sind gerade von unserer gebuchten Reise von Teneriffa zurückgekehrt . Leider hatten wir ab dem 1. Urlaubstag ein sehr aufgeheiztes Zimmer , das schlafen unmöglich machte . In der Beschreibung stand das die Zimmer mit Klimaanlage ausgestattet sind, doch Fehlanzeige , diese funktionierte nicht Trotz mehrmaligen Beschwerden im Hotel wurde nichts unternommen Man stellte uns ein verdrecktes kleines Gerät hin , was aber auch nur Wärme abgab Trotz geöffneten Fenster den Tag über , war es ca 30 grad im Zimmer .

FTI Mahnstorno

Wir hatten einen Hotelaufenthalt vom 17.12. bis 20.12.23 im Hotel Cup Vitalis über FTI gebucht. Wir haben leider sehr spät die Rechnung im Postfach gesehen (Spam Ordner). Wir haben dann am 16.12. sofort den Beitrag überwiesen. Das ist sicherlich spät, aber es gab zuvor auch keine Mahnung oder Erinnerung. Am 17.12. Haben wir von FTI eine Email bekommen, das wir (!) die Reise storniert haben. Diese ist natürlich falsch. FTI hat die Buchung storniert. Wir haben über die Hotline versucht das Problem zu klären. Keine Chance eine persönliche Person zu erreichen. Wir haben das Hotel noch einmal Vor-Ort bezahlen müssen - 678€.. - FTI bezeichnet das übrigens als Mahnstorno, ein Wort, dass FTI wahrscheinlich selber erfunden hat. In meinen Augen gesetzwiedrig. Es gibt dazu ein Gesetzurteil. Das Landgericht Düsseldorf entschied bereits mit Urteil vom September 2011 (Urteil vom 21.09.2011 – Az.: 12 O 435/10), dass die Stornierungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig ist. Begründet wurde die Entscheidung der Düsseldorfer Richter damit, dass die Klausel erheblich von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht und Verbraucher durch eine schnelle Stornierung unangemessen benachteiligt werden. Damit liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vor. Befindet sich ein Verbraucher in Zahlungsrückstand, kann dies dem Reisebüro grundsätzlich nicht das einseitige Recht zur Vertragsauflösung einräumen. Ein Rücktrittsrecht gem. §323 Abs. 1 BGB kann nach dem Willen des Gesetzgebers vielmehr erst dann angenommen werden, wenn der Verbraucher erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung mit entsprechender Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Es ist gerade nicht möglich, dass sich der Reiseveranstalter direkt vom Vertrag lösen will, wenn die Reise nicht rechtzeitig gezahlt worden ist. Fazit Online-Reiseportale sollten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmal genau prüfen lassen: Eine Stornierungsklausel bei schlechter Zahlungsmoral der eigenen Kunden ist nach der Entscheidung des LG Düsseldorf unzulässig und sollte daher entfernt werden. Wird eine solche Klausel trotzdem verwendet, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar, der kostenpflichtig abgemahnt kann. Die Buchung erfolgte über meine Frau Adelheid.... ein Geschenk an mich.

FTI Weigerung von FTI an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen

Wegen eines IT-Problems bei FTI konnte ich eine für Januar 2022 selber online gebuchte Reise nicht mit Kreditkarte bezahlen. Die Kartenzahlung beinhaltet eine Reiserücktrittsversicherung. FTI versicherte mir wiederholt, dass sie das Problem beheben würden, ich solle mich gedulden. Inzwischen bekamen meine Frau u. ich Corona, eine Rücktrittsversicherung hatten wir aus obigen Gründen nicht. Wir wurden mir unserem Problem von FTI zu ab-in-den-Urlaub u. von diesen wieder zu FTI verwiesen. Die Stornokosten wurden täglich höher, mir wurde aber keine Lösung angeboten und als ein hilfloser Mitarbeiter sagte, "dann stornieren Sie halt", hab ich das aus Verzweiflung gemacht. Nach 22 Monaten wurden nun Stornokosten von 1.809,60 Euro eingefordert, obwohl FTI mit Email v. 19.01.22 schrieb: "...Durch den Fehler auf der Zahlseite trifft Sie als Kunde keine Schuld." Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren hat FTI abgelehnt. Die Stornokosten habe ich bezahlt. Ich kann einen umfangreichen Schriftverkehr, in dem alles belegt ist, zur Verfügung stellen.

FTI HOTEL IST NICHT AM STRAND WIE IN DEN INTERNET FOTOS

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist die 3 Buchung mit FTI,gebucht am Stuttgarter Flughafen beiDEPART Hegenloh Reisen GmbH,immer nach Cancun. Bei der Buchung wurden mir Bilder vom Hotel gezeigt ,das direkt am Strand sich befiedet,laut Hegenloh Stuttgart. - Das stimmt nicht,der Strand ist nur mit dem Bus erreichbar,die Beraterin und ich sind nach den Fotos gegangen,somit habe ich und mein Vater gebucht.Mein Vater ist Jahrgang 1939. -Hotel soll 5 Sterne haben : Maximal 3 Sterne . Begründung : Hotel befindet sich nicht am Strand,Zimmer haben nicht mal ein Sofa oder einen Schreibtisch oder Sitzgelegenheit,Balkon nicht überdacht,Restaurant maximal 3 Sterne. DER HAUPTPUNKT : Es wurde keine Hotelbeschreibung in Schriftlicher vorgezeigt,somit kamm es zur dieser Fehlübermittlung seitens HEGELOH STUTTGART. Hegeloh Stuttgart hat sich eindeutig diesmal geirrt.Das bestetickt mir auch Argentur in PLaya del Carmen : Hola Transportacion Carratera Federall 77717 Playa del Carmen Den Pool kann man nicht benützen am Hotel Riu Lupita.Amerikaner urinieren hinnein.Dusch Möglichkeiten nicht vorhanden am Pool,da sowieso nicht benützbar wegen den betrunkenen Amerikanern.

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