Ausgleichszahlung für 12,25 stündige Flugverspätung

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  • 11 Jan 2024
  • #575626
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Die Buchungsnummer im Oktober 23 lautete URJWTZ . Die Reise ging von Frankfurt ( Main ) über Zürich nach Mauritius . Die Maschine von Zürich weiter zum Zielort hatte 12,25 Stunden wegen angeblicher technischer Störrungen Verspätung . Das hatte ich aber auch schon telefonisch mit ihnen besprochen . Die Fluggesellschaft EDELWEISS ( der Name ist ja völlig unangebracht ) hat mir nun geschrieben , dass es nicht unter die EG Richtlinie Nr. 261/2004 fällt und ich null Anspruch auf eine Ausgleichszahlung habe . In diesem Falle sollte ich Sie nochmal deswegen anschreiben und nicht sofort einen Anwalt kontaktieren - so eine Mitarbeiterin von ihnen . Eine Entschädigung würde dann Holidaycheck übernehmen , die natürlich nicht in dem Masse wie in dieser EG Verordnung vorgesehen dann vorgenommen wird .
Danke für die zeitnahe Bearbeitung und mit freundlichen Grüßen , Fam. ******

Das war natürlich das letzte Mal , dass ich mit einer schweizer Airline fliege .

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11-01-2024 um 15:47 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an HolidayCheck.de weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-01-2024 um 08:32 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

wir haben Ihre Beschwerde bereits an den Reiseveranstalter zur Bearbeitung weitergeleitet. Dieser wird sich nach ende der Bearbeitung direkt mit Ihnen in Verbindung setzten. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, in der Regel dauert diese bis zu 12 Wochen. Wir können die Bearbeitung leider nicht beschleunigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre HolidayCheck Qualitätssicherung

14-01-2024 um 19:53 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an HolidayCheck.de weitergeleitet. Mehr erfahren.

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