Für beglaubigte Löschungsbewilligung der DiBa durch deren Notar nochmals Gebühr bezahlt,

  • Ungelöst
  • 21 Jun 2022
  • #390377
  • 862
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Obwohl ich bei der DiBa 2006 fürs Baufinanzierungs-Darlehen eine hohe Abschlußgebühr bezahlt habe, wurde ich nun für die Löschung bei der DiBa durch deren Notar nochmals zur Kasse gebeten. Bei telefonischem nachfragenbei d. DiBa wurde mir erklärt, daß dies damals bei der Ausfertigung in der Zweckerklärung (hatte im Jan.2006 ein Darlehen beantragt)zuerst bei 2, dann bei 4 stehen würde!
Dort stand aber weder damals noch heute deutlich, daß ich für die Löschung bei der DiBa eine Gebühr bezahlen müßte! Die Dame am Telefon heute meinte dies würde drinstehen! Steht aber nicht! Vielleicht reingedacht! Was nicht drinsteht muß man doch auch nicht bezahlen! So ist es doch beim Kauf eines Hauses/Wohnung! Gilt dies für Banken nicht?

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-11-2022 um 10:53 Uhr


Problem ungelöst

5 / 10

Kundenservice Note

NEIN

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Obwohl ich wie mitgeteilt, bei ING-DiBa angerufen hatte, wollte man mir nicht helfen. Habe nun nichts mehr weiter gemacht, da es sinnlos ist, die Banken sitzen am längeren Hebel. Das wissen sie, deshalb wird man mehrfach abgezockt!
Das Einschalten eines Anwalts zieht sich nur in die Länge u. kostet erneut 'Geld, ohne daß etwas dabei heraus kommt!
Werde ING- DiBa sicherlich nicht mehr weiterempfehlen. Dazu bekommt man anderweitig ******ünstigere Kredite!

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ING-DiBa
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