Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechte VO & Rückerstattung der nicht erbrachten Leistung kurzfristige Flugannullierung

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  • 29 Aug 2023
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Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechte VO & Rückerstattung der nicht erbrachten Leistung
kurzfristige Flugannullierung (LH1952;29.7.23) & darauf resultierende Unannehmlichkeiten (Verpasste Weiter- und Rückflüge, Hotel-Stornierungskosten, verlorenes Gepäck, psychische und moralische Schäden)

Fluggäste:
****** ****** (Personalausweis Österreich Nr. 11802745; Lufthansa Kunde 9920 0360 1192 184)
Joana ****** Padula (Pass Nr. – Brasilien – Nr. GF724131)

Flugnummer: LH 1952, LH 1929

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich die nachfolgende Flugunregelmäßigkeit mit und mache Ausgleichsansprüche nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung geltend:

Ich, ****** ******, und meine Nichte, Joana ****** Padula hatten bei Ihnen folgenden Flug gebucht:

Flugnummer: LH 1952
Abflugort: München-Flughafen, Deutschland
Zielort: Berlin Brandenburg, Deutschland
Datum: 29. Juli 2023 (um 18:00)
Sitze: ****** ****** 11F
(Ticket 2209776601549 – Booking TJY73X); Joana ****** Padula 11E (Ticket 2209776601569 – Booking TK7CXC)
Gepäck: 1 Stück (Joana ****** Padula; Nr. LH 624577)

Und für mich, ****** ******, hatte ich noch den Rückflug gebucht:

Flugnummer: LH 1929
Abflugort: Berlin Brandenburg, Deutschland
Zielort: München-Flughafen, Deutschland
Datum: 30. Juli 2023 (um 8:50)
Sitz: 5F (Ticket 2209776601549 – Booking TJY73X)

Details: Flug MUC LH 1952 am 29.07.2023 war zuerst verspätet, dann wurde er kurzfristig vor erstgeplanten Abflug annulliert. Die Folgen waren gewaltig, wir verpassten Joanas Weiterflug von Berlin über Amsterdam nach Sao Paulo (am 30.7.2023; KL 1818 um 6:00 Uhr und KL 791 um 12:50 Uhr), wir mussten das Hotel am Berliner Flughafen zum vollen Preis stornieren (Intercity Hotel Berlin Airport Reservierung Nr. 3914985583), Joanas Koffer wurde 1 Woche in München Flughafen aufgehalten (LH 624577; Vorgangsnummer Reklamation BERLH50851), Joana konnte ihre Reise erst zwei Tage später fortsetzen und verpasste schließlich Schultage.
Der erste Flug (LH 1952) war, wie bereits mitgeteilt, für 18 Uhr geplant. Um 17:25 Uhr teilten sie uns mit, dass sie zum Gate 28 gewechselt haben. Am Gate 28 herrschte bereits Chaos, die Information schien zu fehlen oder waren geradezu verwirrend. Um 17:54 Uhr (6 Minuten vor der eigentlichen Abflugzeit!) teilten sie dann mit, dass das Gate dann NO GATE sei und der Flug annulliert würde. Zu diesem Zeitpunkt war der gesamte Flughafen bereits voller verzweifelter Passagiere, die nicht wussten, wohin sie rennen und Hilfe holen sollten. Uns wurde die Option angeboten, zurück nach München zu fahren und den Zug zu nehmen, was für uns nahezu unmöglich war, da der letzte Zug nach Berlin um 20 Uhr abfuhr und wir immer noch in einer riesigen Schlange standen, um Joanas Koffer zu reklamieren.

Die Nerven waren bereits blank. Leider mussten wir unser Hotel in Berlin in letzter Minute stornieren, was dazu führte, dass der volle Betrag der Reservierung für 2 Zimmer in Intercity Hotel Berlin Airport berechnet wurde.

Die Annullierung dieses Fluges bedeutete auch, dass ****** ****** neben den Ticketkosten, der Hotelreservierung (bei beide muss man den Gesamtbetrag ****** ****** und Joana ****** Padula berücksichtigen), auch den Rückflug verpasste und schlimmer noch, dass Joana ****** Padula ihren Flug von Berlin über Amsterdam nach Sao Paulo (am 30.7.2023; KL 1818 um 6:00 Uhr und KL 791 um 12:50 Uhr) verpasste. Flugmöglichkeiten zu einem anderen Ziel kämen für uns nicht in Frage, denn wenn Joana auf dem Flug ab Berlin nicht anwesend wäre, würde sie sowieso die gesamte Strecke verpassen (No-Show-Regel).

Wichtig zu erwähnen ist auch: Freunde von uns sind, wenn auch mit Verspätung, noch in derselben Nacht von München nach Frankfurt geflogen, um den Flug nach Sao Paulo zu erwischen. Und Joana verbrachte eine Woche ohne ihren Koffer (KW 31 2023). Ich hingegen (****** ******) verbrachte die Woche damit, mich an die Lufthansa-Tracking-Abteilung zu wenden, um mich über den Koffer zu informieren, weil die Informationen, die ich per E-Mail erhielt, bedeutungslos waren.

Erst zwei Tage später gelang es uns, für Joana ****** Padula einen neuen Flug nach Sao Paulo zu buchen, der am 2. August abflog und erst am 3. in Sao Paulo ankam. Joana verpasste zwei Unterrichtstage in der Schule und fliegt weiter ohne ihren Koffer.

Ich fordere für folgende Erstattung nach der Fluggastrechte-Verordnung ein:

Flugticket Joana ****** Padula 230,99 Euro
Flugticket ****** ****** 314,06 Euro
Hotel Stornogebühren 176,58 Euro (2 Zimmer, ****** ****** & Joana ****** Padula)
Verpflegung & Auslagen wegen fehlendem Koffer:
511,58 Euro
(Verlängerung des Aufenthalts von Joana Padula vom 30.7. bis 02.8.2023 OHNE KOFFER)
Transport: 23,10 Euro

Sie werden deshalb gebeten, den sich aus der Flugirritation ergeben erstattungsfähigen Betrag + 176,58 Euro der Hotelreservierung Berlin in der Höhe von insgesamt 1.256,31 Euro spätestens bis zum 23. August 2023 auf mein unten angegebenes Konto anzuweisen.

****** ******
IBAN: DE60 7002 0270 0665 8393 62
BIC: HYVEDEMMXXX

Mit freundlichen Grüßen

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