Gutschein abgelaufen

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  • 25 Apr 2021
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Ich bin davon ausgegangen, dass der Gutschein 3 Jahre gültig ist. Außerdem war eine sinnvolle Einlösung im letzten Jahr wegen Coronaregeln nicht möglich.
Den Gutschein über 100 Euro habe ich im November 2018 erhalten und nun zu meiner großen Überraschung festgestellt, dass er schon am 31.12.2020 abgelaufen sein soll. Das ist doch rechtlich auch gar nicht zulässig!?
Ich möchte eine Verlängerung des Guthabens.

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25-04-2021 um 23:28 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an mydays weitergeleitet. Mehr erfahren.

26-04-2021 um 10:12 Uhr


Hallo ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Gutschein bisher nicht nutzen konnten. Dass Sie darüber verärgert sind, können wir absolut nachvollziehen. Gerne schauen wir uns Ihren Fall genauer an. Bitte übersenden Sie uns zur Prüfung Ihre Anschrift. Sobald uns Ihre Rückmeldung vorliegt, werden wir zeitnah das Anliegen prüfen und Ihnen eine finale Rückmeldung geben. Vielen Dank! Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

26-04-2021 um 10:41 Uhr


Hier die genauen Daten

26-04-2021 um 10:42 Uhr


Ergänzende Info

26-04-2021 um 17:00 Uhr


Liebe Kundin, vielen Dank für Ihr Feedback. Gern geben wir Ihnen zu Ihrem Anliegen eine Rückmeldung. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in unserer AGB sowie im §195BGB. Eine Verlängerung von einem Wertgutschein ist nicht möglich. Nach interner Prüfung können wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Gutschein am 30.11.2017 erworben wurde und demnach fristgerecht am 31.12.2020 abgelaufen ist. In diesem Zuge möchten wir Sie ebenfalls darüber informieren, dass ein Wertgutschein unabhängig von der Corona-Krise innerhalb der Gültigkeit jederzeit verwendet werden kann. Da unsere Wertgutscheine als reines Zahlungsmittel dienen. Ihre Schilderung ist von unserer Seite somit leider nicht nachvollziehbar. Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen bezüglich Ihres Anliegens keine positivere Nachricht geben können. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

26-04-2021 um 17:22 Uhr


Ich habe den Gutschein im November 2018 als Geschenk erhalten und daher angenommen, dass er auch in dieser Zeit erworben wurde. Off. ist das nicht der Fall. Trotzdem bin ich der Meinung, dass eine Einlösung so wie von ihnen beworben durch freie Wahl aus allen Angeboten im letzten Jahr wegen der Coronaregeln nicht möglich war. Genau die Erlebnisse, die für mich interessant sind, leben vom ungezwungenen Kontakt zu den übrigen Beteiligten. Eine Auszahlung des Guthabens bieten sie ja gerade nicht an, so dass es eben kein reines Zahlungsmittel ist, sondern nur durch Buchung eines Erlebnisses eingelöst werden kann. Sie haben ihren Vertragspartnern sicher entsprechend auch nichts bezahlt. Dass Sie das Guthaben nunmehr ohne Gegenleistung einbehalten wollen, finde ich nicht akzeptabel. Auf diese Weise von der Krise zu profitieren halte ich für unmoralisch. Gerne können sie mir das Guthaben abzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr auszahlen oder die Gültigkeit verlängern.

27-04-2021 um 08:27 Uhr


Hallo ******, vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Alle Informationen, die Sie bisher von uns erhalten haben können Sie somit als bindend ansehen. Ihrer Forderung in Form von Auszahlung oder Verlängerung können wir nicht nachkommen. Es tut uns leid, dass wir Sie mit unserer Nachricht enttäuschen müssen. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

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