Hallo,
vor Corona habe ich einen Gutschein für ein Whiskey Tasting gebucht. Aufgrund von Corona konnten wir dieses nicht wahrnehmen und der Gutschein wurde erst mal archiviert, um ihn nach Corona einzulösen. Mittlerweile öffnet alles wieder aber der Gutschein ist abgelaufen und kann trotz der nicht Einlösbarkeit während Corona nicht mehr verlängert werden. Bei Corona handelt es sich ja wohl um eine höhere Gewalt bei der sich die Verjährungsfrist verlängert.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
15-07-2022 um 21:57 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
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