Zu Weihnachten 2019 haben wir einen Gutschein geschenkt bekommen. Jetzt möchte ich den einlösen. Es wurde die Info gegeben, dass der Gutschein abgelaufen ist, obwohl die 3 Jahre noch nicht vergangen sind. Das ist nicht in Ordnung! Auf der Karte steht ganz klar drauf "Gutscheingültigkeit mindestens 3 Jahre". Aufgrund der Pandemie müssten Sie eigentlich kulant sein und den Gutschein noch mindestens 6 Monate verlängern.
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Antwort von mydays
04-11-2022 um 17:00 Uhr
Liebe ******, vielen Dank für Ihr Feedback. Gerne haben wir uns Ihr Anliegen einmal genauer angesehen. Es tut uns leid zu hören, dass der Gutschein durch Sie nicht innerhalb der 3 Jährigen Gültigkeitsdauer eingelöst werden konnte. Wie bereits mitgeteilt, ist die Regelverjährungsfrist von drei Jahren der gesetzlich normierte Zeitraum hierfür. Die erschwerte Einlösung bezüglich Corona ist uns durchaus bewusst, jedoch konnte der Gutschein zwischenzeitlich vor allem in den Sommermonaten uneingeschränkt eingelöst werden. Zusätzlich haben wir aus Kulanz allen Kunden mit einem 2021 abgelaufenen Gutschein lange Kulanzfristen eingeräumt, um dies zu kompensieren. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team
Antwort des Verbrauchers
04-11-2022 um 17:13 Uhr
Die 3 Jahre sind erst Ende 2022 vergangen. Also müsste er noch gültig sein.
Antwort des Verbrauchers
04-11-2022 um 17:17 Uhr
Im übrigen hätte ich im Sommer 22 auch schon einmal versucht den Gutschein einzulösen. Da würde er auch schon abgelehnt und es wurde mir keine Kulanz angeboten.
Antwort von mydays
05-11-2022 um 09:21 Uhr
Liebe ******, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Gutschein wurde 2018 erworben und ist somit Ende 2021 abgelaufen. In Ihrem Fall ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Viele Grüße, Ihr mydays Team
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
29-11-2022 um 17:16 Uhr
Problem behoben
0 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Der Service war sehr unkooperativ bezüglich der Einlösung, den wir leider versäumt haben einzulösen. :-(
Es gab kein Entgegenkommen.
50 Euro in den Sand gesetzt :-(
(Weihnachtsgeschenk von den Kindern)
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