Sehr geehrtes mydays-Team,
ich habe zu Weihnachten meinen beiden Söhnen den Gutschein für „Alltagsflucht“ zu je 189 € geschenkt. 2019 haben sie die Reise noch nicht angetreten und ab Anfang 2020 bis Frühjahr 2022 befanden wir uns bekanntlich in einer Pandemie. Meine Söhne würden jetzt gerne die Reise kurzfristig antreten und es stellt sich die Frage, wie mydays bei abgelaufenen Gutschein-Reisen aufgrund der Corona-Pandemie umgeht, denn es standen ja gar keine drei Jahre Reisemöglichkeit zur Verfügung, was ja niemand zuvor ahnen konnte. Andere Firmen zeigen sich in solchen Fällen kulant, selbst die Finanzämter und zusätzlich habe ich gelesen, dass Sie bis zu 9 Monaten Kulanz geboten haben. Trifft das noch zu? Wir sind sicher nicht die einzig Coronageschädigten. Die Reise Alltagsfluchten ist für denselben Preis noch erhältlich. Mit einer Aufwandsentschädigung wäre ich einverstanden. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
07-09-2022 um 14:39 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Auf meine Reklamation hat mydays nicht reagiert. Ich habe knapp 400 € verloren. Ich werde niemals mehr über mydays etwas buchen geschweige denn diese Firma weiter empfehlen.
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