Neues Erlebnis kann nicht eingelöst werden

  • Beantwortet
  • 05 Dez 2023
  • #566232
  • 169
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Habe einen Gutschein für eine Box, die ich in 2020 erworben habe. Dann kam Corona. Danach habe ich bei
2 Hotels nach Terminen angefragt, es kamen immer Absagen zu den von mir gewünschten Terminen- Andere
Termine konnte ich nicht wahrnehmen, wegen Krankheit. Nun soll ich für die Verlängerung etwas über 30 Euro
zahlen. Ich wollte nun eine anderes Erlebnis buchen, was aber nicht möglich ist, da es immer heisst, dass das
Erlebnis schon eingelöst ist. Unter diesen Umständen werde ich nie wieder bei Ihnen etwas erwerben.

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05-12-2023 um 11:57 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an mydays weitergeleitet. Mehr erfahren.

05-12-2023 um 17:49 Uhr


Liebe ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie noch keinen verbindlichen Termin vereinbaren konnten. Systemisch ist für uns leider keine Gutscheineinlösung Ihrerseits ersichtlich. Die Gültigkeit von mydays Gutscheinen endet gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist am letzten Tag (31.12.) des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Kaufes. Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Damit der Wert Ihres Gutscheins nicht verloren geht, können Sie aus Kulanz die Gültigkeit Ihres Gutscheins einmalig um 1 Jahr verlängern und Ihr Erlebnis wahrnehmen. Für diesen Service berechnen wir pro Gutschein eine Pauschale in Höhe von 20% des aktuellen Gutscheinverkaufspreises. Die Verlängerung eines einzelnen Gutscheins können Sie bequem online selbst durchführen. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

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mydays
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