Null Kulanz seitens Veranstalter und 08/15 Antworten

  • Ungelöst
  • 22 Mär 2023
  • #476088
  • 226
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Weihnachten 2019 habe ich einen Wellness Gutschein geschenkt bekommen. Nach dem Coronaausbruch wanderte der Gutschein in den Schrank. Thermen wurden geschlossen und auch Massagesalons waren geschlossen. Der Gutschein geriet in Vergessenheit und in meiner Erinnerung hatte ich dir Gutscheine zum Geburtstag (März) 2020 bekommen. Dieses Jahr nun, die Gutscheine fielen mir wieder ein, öffne ich die Umschläge und sehe dass meine Gutscheine am 31.12.2022 abgelaufen sind.

Nach Rückfrage bekam ich eine vorgefertigte Antwort, Gutschein ist abgelaufen, ich kann 25% Rabatt auf weitere Gutscheine haben als "Angebot".Mehr kann man nicht für mich tun.

Von den 3 Jahren gesetzlicher Frist, Konnte der Gutschein 2 Jahre überhaupt nicht eingelöst werden weil die Thermen geschlossen waren und Massagen verboten. Ein bisschen Kulanz von Seiten des Veranstalters hätte ich hier schon erwartet. Allein schon aufgrund der Tatsache, dass die gutscheine aufgehoben wurden um Veranstalter wie Mydays zu unterstützen, diese wollte man ja langfristig auch nach Corona noch nutzen können. Angebote hierzu gibt es ja mehr sie genug. Ein weiterer, noch gültiger Gutschein, liegt mir ebenfalls noch vor.

Selbes Spiel beim Mitbewerber. Mein Fazit: Ich kaufe keine Gutscheine mehr für solche Dinge und werde allen Menschen in meinem Bekanntenkreis ausdrücklich davon abraten. Ich selbst möchte keine Gutscheine mehr für solche Dinge erhalten. Habe für die "abgelaufenen" Gutscheine über 200,00 € Gegenwert von denen ich jetzt nur Papiermüll habe und absolut keinen Nutzen!

Ich bin schwer enttäuscht, von Kundenservice absolut keine Spur! Dieses Thema hat sich nun für mich erledigt und den letzten Gutschein werde ich versuchen zu verkaufen und wenn ich nur die Hälfte an Gegenwert erhalte. Ich bin gerade so wütend über dieses Null entgegen kommen!

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22-03-2023 um 09:45 Uhr


Lieber Kunde, vielen Dank für Ihr Feedback. All unsere Gutscheine sind ab Kaufdatum drei Jahre zum Jahresende gültig und können in dieser Frist eingelöst und verwendet werden. Wir richten uns bezüglich der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Alle Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage. Wie wir in unserem System ersehen können, liegt Ihnen ein Gutschein vor, der regulär innerhalb der Gültigkeit eingelöst werden konnte. Uns ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Krise Einschränkungen gegeben hat. Eine Teilnahme am Erlebnis ist jedoch möglich gewesen, da unsere Veranstalter Termine bereitgestellt haben. Wenn Sie aus persönlichen Gründen eine Einlösung abgelehnt haben, liegt dies nicht in unserem Einflussbereich. In diesem Zuge möchten wir Sie als Kunden darüber informieren, dass wir all unseren Kunden, die sich innerhalb der Gültigkeit an uns gewandt haben, eine Verlängerung angeboten haben. Wir haben aus Kulanz auch abgelaufene Gutscheine innerhalb unserer Kulanzfrist verlängert. Da Sie sich nicht fristgerecht an uns gewandt haben, ist Ihr Gutschein nun ersatzlos verfallen und kann nicht mehr eingelöst und verwendet werden. Es tut uns leid, dass wir Ihnen diesbezüglich keine positivere Nachricht geben können. Da es sich bei dieser Plattform um keine Webseite von uns handelt, möchten wir Sie darüber informieren, dass wir auf weitere Nachrichten auf dieser Plattform nicht mehr reagieren werden. Sollten noch offene Fragen bestehen, bitten wir Sie direkt per E-Mail mit uns in Kontakt treten. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

06-04-2023 um 11:35 Uhr


Problem ungelöst

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Kundenservice Note

NEIN

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Nur Standardmails und null Kulanz von Mydays.

2
mydays
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