Ihre E-Mail vom 29.08.2022 -> Ablehnung Entschädigung -> NCBW#2022082742166320

  • 31 Aug 2022
  • #413092
  • 203
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Guten Tag,

Danke für ihre Rückmeldung -> aus unserer Sicht stellt sich jedoch der Sacherhalt in anderer Form dar:

Nach der Meldung der Störung unseres Anschlusses hat eine erste Messung im Mai oder Juni durch einen ihrer Mitarbeiter ergeben, dass wir uns an den Kundendienst des Elektrofachmarktes wenden sollten, der uns die Frizz Box verkauft hat. Dies haben wir dann auch veranlasst und die Messung des Technikers der Fa. Schlagenhauf im Haus ergab, dass an der Frizz Box nur 10%-Leistung ankomme und dies die Ihnen mitgeteilte Störung verursacht. Die Messwerte wurden auch auf der Rechnung der Fa. Schlagenhauf dokumentiert und ihnen dann bei einem erneuten Kontaktaufnahme mitgeteilt. Hierbei wurde auch die „richtige Verkabelung“ überprüft Der Mitarbeiter des Elektrofachmarktes hat uns dann wieder an Sie verwiesen -> da nach seiner Messung die Zuständigkeit bei der NetCom liege. Nach einer erneuten Messung konnte einer ihrer Mitarbeiter nun auch Auffälligkeiten feststellen und hat daraufhin einen Techniker der Telekom für einen Vor-Ort-Termin beauftragt. Dieser war dann auch bei uns im Haus und am Verteilerkasten der NetCom im Ort. In Haus wurde von ihm die Anschlussbuchse ausgewechselt und laut seiner Auskunft sei am Hausanschluss alles ok, allerdings habe er am/im Verteilerkasten im Ort einen Kabelsuff festgestellt und dass wohl Kontakte nicht mehr die besten seien. Laut seiner Mitteilung müssten diese Punkte durch den Bautrupp der Telekom beseitigt werden und dies könne dauern. Bis zum Besuch dieses Technikers hat zumindest unser Festnetz sowie das Internet über ein LAN-Kabel funktioniert, da ich unmittelbar vor seinem Erscheinen im Homeoffice gearbeitet und telefoniert habe. Sofort nachdem er unser Haus verlassen hat, wollte ich meine Arbeit im Homeoffice fortsetzen und musste dann feststellen, dass bei mir und Frau Wettenmann nun gar nichts mehr funktioniert (kein Festnetz und kein Internet über LAN-Kabel): Ein erneuter Anruf in ihrer Kundenhotline und ein Rückruf ihres Technikers H. Bürger ergab, dass mir die Aussagen des Telekom-Techniker vom 05.08.2022 bestätigt wurden. Nachdem ich mehrfach vergeblich um eine zeitnahe Beseitigung der Störung gebeten habe, haben wir am 21.08.2022 die Bundesnetzagentur eingeschaltet. Daraufhin war am 22.08.2022 erneut ein Telekom-Techniker vor Ort und ab diesem Zeitpunkt hat dann zumindest das Festnetz sowie das Internet über ein LAN-Kabel wieder funktioniert. Das WLAN war jedoch weiterhin nicht nutzbar.
Am 23.08.2022 habe ich dann durch eine SMS erfahren, dass am 26.08.2022 nochmals ein weiterer Telekom-Techniker ins Haus komme, der wohl nun den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt festgestellt hat.
Aus unsere Sicht lag zumindest bis zum 22.08.2022 das Problem bei Ihnen und wir bitten daher um erneute Prüfung einer Entschädigung, da wir von Mitte Mai bis zum 22.08.2022 unseren Anschluss nur teilweise oder überhaupt nicht nutzen konnten.

Zudem bitte ich nochmals um die Übersendung der kompletten gespeicherten Kommunikation im Zusammenhang mit unserer Störung und verweise auf die Datenschutzgrundverordnung (ich hatte bereits am Telefonkontakt am 25.08.2022 darum gebeten).

Dankeschön vorab für ihre Bemühungen und wir hoffen eine positive Rückmeldung.

Bei Rückfragen zur Klärung des Sachverhaltes bin ich unter 01577 / 34 34 262 erreichbar.

Freundliche Grüße
Effi Wettenmann & ****** ******



------ Originalnachricht------
Von: Mailrobot NetCom BW
Datum: Mo., 29. Aug. 2022 11:29
An: ******@t-online.de;
Cc:
Betreff:Re: [NCBW#2022082742166320] [spam] Beschwerde (im Sinne des Telekommunikationsgesetz) - Beschwerde zur Störung

Sehr geehrte Frau Wettenmann,
sehr geehrte Frau ******,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihr Anliegen geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir die Forderung nach einer Gutschrift ablehnen müssen. Nach Rückmeldung des Telekom Technikers wurde das Problem durch eine fehlerhafte Endleitung sowie durch einen Devolo Verstärker welcher falsch angeschlossen wurde verursacht. Die Endleitung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Netcom BW, sondern obliegt Ihrer Zuständigkeit. Ebenso gewähren wir keinen Service & Support auf Devolo Verstärker.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Freundliche Grüße
i.A. Sonja Holzner
Beschwerdemanagement & Social Media

NetCom BW GmbH
Unterer Brühl 2
73479 Ellwangen
www.netcom-bw.de

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31-08-2022 um 09:36 Uhr

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