Rückholangebot - Täuschung - Wochenlang keine Antwort auf fristgerechten Wideruf

  • Ungelöst
  • 01 Jun 2021
  • #243453
  • 354
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1. E-Mail vom 15.05.2021 an widerruf@cc.o2online.de inkl. Anhang des ausgefüllten Widerspruchformulars und der Auftragsbestätigung mit völlig anderen Konditionen als vereinbart. (Aufzeichnung des Vertragschlusses durch O2!) - bis heute ohne Antwort.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den Vertrag, der am 12.05.2021 (Eingang der Unterlagen per E-Mail am 15.05.2021) zwischen Telefonica und mir geschlossen wurde. Der Widerruf wird Ihnen in den nächsten Tagen zu meiner Sicherheit per Einschreiben und Rückschein ebenfalls zugestellt.

Des weiteren fordere ich von Ihnen die Aufzeichnung über den telefonischen Vertragsschluss in digitaler oder schriftlicher Form ein. Ich möchte Beschwerde bei der Verbraucherschutz-Zentrale Baden-Württemberg einlegen. Für die Übermittlung setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen (29.05.2021).

Begründung:
Ich habe meine Verträge mit Ihnen (Mobilfunk, DSL und Festnetz) gekündigt, weil ich ein gutes Angebot von einem Drittanbieter erhalten habe und ich mich entschieden habe zu diesem Anbieter zu wechseln. Einige Wochen nach meiner Kündigung und der schriftlichen Kündigungsbestätigung durch O2 habe ich einen Anruf von Ihnen erhalten, mit dem Ziel mich als Kunden zurückzugewinnen.
Mir wurde am Telefon folgendes Angebot unterbreitet, dem ich zustimmte:
1) O2 my Home M für 29,99€ -7,55€ (Bestandskundenschutz) = 22,49€
2) Option Talk4Free Europa & More für 4,99€ statt 14,90€. Ich habe ausdrücklich mehrmals nachgefragt, ob dieses Angebot für 4,99€ weiterhin die Russland Festnetz- u. Mobilfunk- Flat beinhaltet. Dies wurde mir ausdrücklich mit JA beantwortet.
3) Gesamtkosten pro Monat: 27,49€

Leider musste ich nun feststellen, dass der besagte Mitarbeiter mir das Blaue vom Himmel erzählt hat und nun in den Vertragsunterlagen völlig andere Konditionen angegeben sind (Siehe Anhang): 39,95€ und die Option Talk4Free Europa & More ist nicht mehr enthalten, dafür die Option Talk Europe light für 4,99€ die ich NICHT bestellt habe.

Mit dieser "Rückholaktion" haben Sie nun das Gegenteil von dem bewirkt, was Sie erreichen wollten.

WICHTIG:

1) Die Kündigungsrücknahme ziehe ich mit sofortiger Wirkung zurück. Meine Kündigung des DSL und Festnetz Vertrages bleibt weiter bestehen. Ich habe rechtmäßig zum 24.01.2021 gekündigt. Dies wurde mir von Ihnen am 03.05.2021 schriftlich bestätigt.

2) Der Vertragsschluss vom 12.05.2021 ist rechtsungültig, da ich als Verbraucher von Ihrem Mitarbeiter getäuscht wurde.

3) Die Option Talk 4 Free Europa & More bleibt bis 24.01.2022 weiterhin aktiviert! Das ist vertraglich vereinbart!

4) Die Option O2 Protect Complete habe ich gekündigt! Sie haben allerdings schon wieder 4,99€ dafür abgebucht. Ich fordere Sie hiermit auf, mir den Betrag auf der nächsten Rechnung gutzuschreiben. NOCHMAL: O2 Protect Complete habe ich gekündigt.

5) Sie schicken mir die Aufzeichnung des Vertragsschluss bis spätestens 29.05.2021 in digitaler Form zu.

5) Sollte meiner Forderung widererwartend nicht entsprochen werden, behalte ich mir vor weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Anhang finden Sie das ausgefüllte Widerrufsformular, sowie Ihr Schreiben mit den Vertragsinformationen, denen ich NICHT am Telefon zugestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen,
Name"

2. E-Mail vom 01.06.2021 an widerruf@cc.o2online.de inkl. Anhang des ausgefüllten Widerspruchformulars und der Auftragsbestätigung mit völlig anderen Konditionen als vereinbart UND während des Vertragsschlusses aufgezeichnet; Mit erneuter Fristsetzung zur Übermittlung der Aufzeichnung über den Vertragsschluss als Nachweis für die Täuschung des O2 Vertiebspartners (Rückholstelle):

"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich von Ihnen nach über zwei Wochen noch immer keine Bestätigung und Stellungnahme bezüglich meines Widerufs vom 15.05.2021 erhalten. Auch die Aufzeichnung des Vertragsschlusses haben Sie mir trotz deutlicher Aufforderung nicht zukommen lassen.

Ich fordere Sie hiermit noch einmal auf, mir unverzüglich Ihre Aufzeichnung des Vertragsschlusses in digitaler oder schriftlicher Form zukommen zu lassen. (Anspruch auf Auskunft der persönlichen Daten nach §34 BDSG, Bundesdatenschutzgesetz). Hierfür setze ich Ihnen eine letzte Frist zum 07.06.2021.

Sollte ich bis dahin widererwartend nicht die Aufzeichnung des Vertragsschlusses (in digitaler oder schriftlicher Form) von Ihnen erhalten haben, werde ich Beschwerde beim Bayrischen Landesamt für Datenaufsicht einreichen. https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html

Mit freundlichen Grüßen,
Name"

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Ärger mit O2?

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03-06-2021 um 15:43 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz meines Widerufs von vor über zwei Wochen und mehreren Telefonaten mit der Kundenhotline, haben Sie nun gestern (2.6.2021) den Tarif umgestellt. Die Internetverbindung ist seit gestern deutlich langsamer, manchmal bricht die Verbindung ganz ab.

So wie es Online in meinen Tarifdetails steht, haben Sie trotz deutlichem Widerspruch meinerseits auch die Option "Option Talk4Free Europa & More" abgestellt und durch die Option "Talk Europe light" ersetzt. Hiermit reklamiere ich dieses Vorgehen von Ihnen und erwarte eine zeitnahe Klärung sowie die Rückstellung des Tarifs auf "Talk4Free Europe & more".

Zu Ihrer E-Mail von gestern:
1) Auszug: "Zu Ihrem DSL-Vertrag liegt uns keine bestätigte Kündigung vor. Wenn die Stornierung des Tarifwechsel erfolgt ist, bedarf es hier eine DSL-Kündigung von Ihnen." Natürlich habe ich den DSL-Vertrag ordentlich und fristgerecht gekündigt. Ich habe eine schriftliche Kündigungsbestätigung von Ihnen, diese bezieht sich ausdrücklich auf den DSL- und Festnetzvertrag. Siehe Anhang.
2) Auzug: "Zu dem Mobilfunktarif 0151 54....... lag uns eine Kündigung vor. Leider ging der Widerruf in Ihrem DSL Datensatz ein, sodass hier bisher keine Bearbeitung erfolgen konnte." Der Widerruf bezieht sich auf den DSL-Vertrag und nicht auf den Mobilfunktarif.
3) Auzug: "Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen die Gesprächsaufzeichnungen nicht zur Verfügung stellen. Diese dürfen ausschließlich für interne Zwecke genutzt werden." ...und ich antworte Ihnen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen MÜSSEN Sie mir die Gesprächsaufzeichnungen (korrekt: die Aufzeichnung des Vertragschlusses) zur Verfügung stellen, siehe Recht auf Auskunft gemäß §34 BDSG, Bundesdatenschutzgesetz.

Mit freundlichen Grüßen,

Name

07-07-2021 um 23:43 Uhr


Es wurde ein Schlichtungsverfahren durch die Schlichtungsstelle Telekomunikation eröffnet.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

11-08-2021 um 22:23 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Die Télefonica O2 hat eine Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren abgelehnt. Es werden weiterhin gekündigte Optionen in Rechnung gestellt und der alte Vertragszustand ist nur mangelhaft, ohne die Option Talk4free Europa&more, wiederhergestellt. Die Schlichtungsstelle hat mir nach der Ablehnung seitens O2 in ihrem letzten Schreiben empfohlen, Klage gegen die Télefonica einzureichen. Das werde ich nun tun. Es gibt ähnliche Fälle und darauf folgende Klagen, die zu einem Vergleich mit Schadenersatzzahlung führten.

Über drei Monate wurde nicht oder völlig absurd auf meine Widersprüche und Reklamationen reagiert. Das Netz ist voll von solchen Berichten. Warum passiert hier nichts? Bleibt zu hoffen, dass duch die Bundesnetzagentur diesen, ich kann es nicht anders beschreiben, unredlichen und systematischen Machenschaften durch O2 Mitarbeiter und Vertriebspartner, endlich ein Riegel vorgeschoben wird.

3
O2
Zufriedenheitsindex: 24.8/100

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