Meldung an Inkasso-Unternehmen trotz Rücksendung der Ware

  • Behoben
  • 07 Mär 2022
  • #357339
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Bin bei diesem Unternehmen seit 20 Jahren Kunde.
Die bestellte Ware wurde mit Rücksendelabel am 14.1.2022 zurückgeschickt. Es wurde trotzdem die Bezahlung angemahnt. Nach einigen Emails mit dem DHL Retoure Beleg sollte die Mahnung ausgesetzt werden und der Vorgang überprüft werden, schreibt Otto. Aber warum prüfen, wenn man gleich ein Inkasso-Unternehmen, wegen 23,99€ beauftragen kann. NIE WIEDER OTTO! UNVERSCHÄMTHEIT!

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07-03-2022 um 18:23 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an OTTO weitergeleitet. Mehr erfahren.

07-03-2022 um 18:23 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an OTTO weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

31-03-2022 um 14:16 Uhr


Problem behoben

2 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Super schlechter Kundenservice. Auf Emails wird nicht reagiert oder falsche Behauptungen erhoben. Nur Ärger und Zeitverschwendung

3
OTTO
Zufriedenheitsindex: 39.8/100

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