Abschlagszahlung monatlich 356,-- ist viel zu hoch gegenüber des vorigen Anbieter

  • Behoben
  • 20 Feb 2023
  • #467801
  • 318
Anzeige

Telefonischen Vertrag abgeschlossen. (keinen schriftlichen Vertrag, nichts unterschrieben, auch die vereinbarte Zusendung des Vertrags zum Unterschreiben per Postweg an meine Adresse ist bis heute noch nicht erfolgt) Statt dessen kam jetzt eine Rechnung für die Abschlagszahlung diese beläuft sich monatlich auf 356,-€ die ich ab dem 01.03.2023 bezahlen soll, diese kann ich als kranker ausgesteuerter Arbeitsloser nicht bezahlen.
(54,- Arbeitslosenhilfe) Kann nur maximal 150€ monatlich bezahlen für einen höheren Betrag habe ich keine Geld Mittel. Wenn es mehr wird kann ich nur noch eine Privatinsolvenz machen.
Primastrom verlangte von mir die Abrechnung von 2022-01.03.2023 vom vorigen Anbieter diese habe ich noch nicht.
Telefonate zu Primastrom klappten nicht trotz sehr langen Warteschleifen irgendwann wurde ich einfach raus geworfen oder habe nach 20 Minuten selbst aufgelegt.
Dabei könnte Primastrom problemlos sich mit meinem bisherigen Stromlieferant in Verbindung setzen um meinen Stromverbrauch und die bisherigen Abschlagszahlen zu erfragen. Auf die erste Vertragskündigung per Email gleich am Anfang wurde nicht reagiert, erst jetzt am 13.02.23 als die 2 Vertragskündigung durch durch "aboalarm.de" geschrieben wurde kam als Reaktion eine Kündigungsablehnung von Primastrom mit der Begründung es wären 272 Tage bereits seid dem telefonischen Vertragsabschluss vergangen.
Die Strombelieferung soll laut Primastrom ab dem 01.03.2023 beginnen.
In unserem Haushalt sind 2 Personen mit einem Jahresverbrauch knapp 2400 kWh und das wären gemäß der Primastrom Webseite eine Abschlagzahlung von 147,-€/Monat und nicht wie uns geschrieben 356,-€ das ist eine mehr Differenz von 209,-€ !
Die Berechnung gemäß der Primastrom Webseite bezieht sich auf einen 6 Personen Haushalt mit 6500kWh = 374,30 €/Monat.

MfG M.S.

Teilen

20-02-2023 um 10:52 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an primastrom weitergeleitet. Mehr erfahren.

20-02-2023 um 22:29 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an primastrom weitergeleitet. Mehr erfahren.

22-02-2023 um 11:38 Uhr


Hallo,
ich warte noch immer auf eine Antwort auf meine Beschwerde bzw. meinen Wiederruf bzw. meine 3 Vertragskündigungen.
Den ersten Wiederruf hatte ich ihnen per Email nach 1 Woche nach dem telefonischen Vertragsabschluss zugesendet. Den 2 am 12.02.2023 und 3 t. en erst letzte Woche in einem Beschwerdebrief über www.reklamation24.de.
Wie damals mit ihrem Mitarbeiter telefonisch besprochen sollte ich den Vertrag per Postweg zur Unterschrift zugesendet bekommen was nie geschah und deshalb nie zu einen Vertrag gekommen ist. Deshalb bin ich von ausgegangen das die Vertragskündigung bzw. der Wiederruf angenommen wurde.
Dieses Email hatte ich auch an Prima Strom gesendet !
Nun noch der größte Hammer gestern Abend rief mich ein Mitarbeiter von Prima Strom an und wollte mir noch einen neuen Vertrag für Telefon, Handy und Internet am Telefon verkaufen.
Dem Mitarbeiter erklärte ich den aktuellen Sachverhalt und bekam die Antwort von ihm
""" Ich solle nach Portugal auswandern dann hätte ich die Probleme mit der Firma Prima Strom los """
Nach dieser Aussage fing er wieder an zu versuchen, mir einen neuen weiteren Vertag anzudrehen.
Das habe ich mit mehrfachem NEIN abgelehnt und das Telefon Gespräch beendet ! ! !

22-02-2023 um 16:22 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Sie haben uns am 25.04.2022 beauftragt, Ihnen unseren primastrom Stromtarif „prima bonus home“ bereitzustellen. In dem Gespräch, ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der primastrom GmbH einverstanden.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande, ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 26.04.2022 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht (Widerrufsfrist Ende: 18.05.2022), weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

Bitte beachten Sie: Der Auftrag wurde telefonisch erteilt und das Gespräch nach Ihrer Einwilligung mitgeschnitten. Dieser Mitschnitt wurde einer Qualitätskontrolle unterzogen. Der Mitschnitt wird aber nur als Beweismittel bei Gerichtsverhandlungen eingesetzt.
Weiterhin haben uns am 20.05.2022 und am 28.09.2022 beauftragt, Ihnen unsere Laufzeitverlängerungen zum Stromtarif „vox bonus home“ bereitzustellen.

Auch in diesen Gesprächen ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss von Vertragsverlängerungen. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der primastrom GmbH einverstanden.

Als Vertragsbestätigung erhielten Sie auch hierzu am 24.05.2022 und am 30.09.2022 unsere Auftragsbestätigungen. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigungen haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht.

Bitte beachten Sie: Auch diese Aufträge wurde telefonisch erteilt und das Gespräch nach Einwilligung mitgeschnitten. Dieser Mitschnitt wurde einer Qualitätskontrolle unterzogen. Der Mitschnitt wird aber nur als Beweismittel bei Gerichtsverhandlungen eingesetzt.
Gerne können Sie Ihren Zählerstand per Foto übermitteln, dann prüfen wir den Verbrauch und passen gegebenenfalls den Abschlag an.

Abschließend möchten wir Sie auf die ab März 2023 rückwirkend ab Januar geltende Energiepreisbremse der Bundesregierung aufmerksam machen. In den nächsten Tagen werden Ihnen dazu noch detailliertere Informationen zugehen.

Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt hier nicht vor. Eine Rückabwicklung Ihrer Auftragserteilung erfolgt nicht.

Wir hoffen, Ihnen den Sachverhalt hinreichend erläutert zu haben und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom - Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-02-2023 um 17:13 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Bin mit dem Ergebnis unzufrieden, muss nun weiter versuchen die Abschlagszahlungen zu reduzieren, hoffe das das klappt damit ich nicht komplett Insolvenz werde.
Hatte auf mehr Einsicht bzw. auf Kundenkulanz gehofft.
Der Kundenservice hält sich an vor gefertigte Standard Regeln, Rückrufe gibt es keine !
Schade....

5
primastrom
Zufriedenheitsindex: 39.9/100

Problem mit primastrom?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.