Betreff: Entschädigung auf Grundlage der EU -Verordnung Nr- 261/2004

  • 26 Dez 2023
  • #571874
  • 84
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Sehr geehrte Damen und Herren der SmartLynx Airline
Flugnummer: 6Y 0358
Flugverspätung am: 22.12.2023
Flughafen Abflug: Marsa Alam Ägypten
Flughafen Ziel: München Deutschland
Fluggäste: ****** ****** und Vanessa Kirner

Geplant 22.12.2023 13.20Uhr verspätet auf 23.12.2023 02:30Uhr. Das sind über 13h Verspätung.
Aus den mir vorliegenden Informationen (Grund Flugzeugreparatur in München), kann ich nicht erkennen, daß es sich um außergewöhnliche Umstände gehandelt hätte. Daher steht mir folgende Entschädigung zu:
400€ pro Passagier mal 2 Passagiere = 800€
Zudem war der Flug nicht beheizt, trotz Winter Anorak mussten wir die ganze Zeit frieren und konnten nicht schlafen, was sich nicht nur auf den 23.12.2023 (mit Schlafnachholung) ausgewirkt hat.
Wir hoffen daher auf einen freiwilligen Aufschlag.
Bitte um Eingangsbestätigung und ob Sie das ggf. als Einschreiben benötigen. Ist in dem Fall: SmartLynx Airlines SIA
Mazrudas, Gemeinde Marupe
LV-2167 Latvia
Lettland richtig?
Vielen Dank

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26-12-2023 um 16:52 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an SmartLynx Airlines weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-12-2023 um 11:07 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an SmartLynx Airlines weitergeleitet. Mehr erfahren.

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