Folgendes Schreiben wurde am 18.06.2022 nach Berlin gefaxt
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden haben wir nunmehr festgestellt, dass das Geschäftsanteilkonto zu 5831... nicht gekündigt, sondern lediglich zu dem Konto 5832... ausgezahlt wurde.
Anliegend erhalten Sie unsere Kündigung vom 29.10.2020 und die Kündigungsbestätigung hinsichtlich der Geschäftsanteile vom 09.11.2020.
Folglich fordern wir Sie auf, den ausstehenden Betrag in Höhe von € 5.148,-- bis zum 30.06.2022 auf das bekannte Konto bei der Commerzbank zu überweisen.
Ab 01.07.2022 befinden Sie sich im Verzug.
Für Ihre Aufmerksamkeit danken wir nochmals und verbleiben
mit freundlichen Grüßen"
Trotz dreifacher telefonischer Anmahnung 0 Reaktion.
Laut Sparda Online befindet sich das Geld immer noch auf dem Geschäftsanteilkonto..
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29-06-2022 um 10:04 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an Sparda-Bank BW weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort des Verbrauchers
01-07-2022 um 12:13 Uhr
Habe die Bank in Verzug gesetzt und fordere ab heute 5% über dem Basiszinssatz.
BaFin wurde nunmehr von dem Vorfall informiert.
Antwort des Verbrauchers
07-07-2022 um 11:25 Uhr
Heute Schreiben der Sparda erhalten.
Die haben den Vorgang an die Beschwerdebearbeitung weitergeleitet.
Ich soll mich gedulden.
Antwort des Verbrauchers
13-07-2022 um 10:24 Uhr
Nach fast 4 Wochen immer noch kein Geldeingang.
Antwort des Verbrauchers
07-08-2022 um 09:59 Uhr
Nächste Woche wird Klage beim LG Berlin eingereicht
Antwort des Verbrauchers
01-09-2022 um 10:19 Uhr
Klageschrift vom L.G. wurde der Bank zugestellt.
Nächste Woche läuft die Frist zur Erklärung der Vereidigung ab.
Wenn die Frist verstreicht erfolgt ein Versäumnisurteil.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
07-09-2022 um 17:32 Uhr
Problem behoben
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Die Genossenschaftsanteile, die am 17.06.2022 fällig waren, wurden heute nach Klageeingang kommentarlos überwiesen. Die Bank hat bei einem Gegenstandswert von 5.148,-- € 2.900,-- Gerichtskosten zu zahlen.
Die Auszahlung scheint mit "heißer Nadel" gestrickt zu sein, da gemäß des Umsatzes vom Genossenschaftskonto der Betrag immer noch als Guthaben ausgewiesen ist.
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