Sparda-Bank setzt BGH-Urteil nur unzureichend um

  • Ungelöst
  • 03 Mär 2022
  • #356107
  • 173
Anzeige

Vorab:

Verbraucher sollten wissen, dass man sich auf den Inhalt einer E-Mail von der Sparda-Bank nicht verlassen kann. Ich vertraue der Sparda-Bank überhaupt nicht mehr, weil sie ihren Worten keine Taten folgen ließ.

Das bislang gezeigte Verhalten der Sparda-Bank ist dermaßen unprofessionell und unseriös, dass ich mir gerne die Zeit nehme, den zugrundeliegenden Sachverhalt zu schildern. Ich möchte Verbraucher über das Geschäftsgebaren der Sparda-Bank informieren und Betroffene ermutigen, ihre Rechtsansprüche geduldig durchzusetzen.

Kurzfassung:

1. Die Sparda-Bank wertete auf unzulässige Weise mein Schweigen als Zustimmung.
2. Die Sparda-Bank buchte ohne meine Zustimmung Gebühren von meinem Girokonto ab.
3. Die Sparda-Bank erstattete die Gebühren erst nach expliziter Aufforderung und Fristsetzung zurück.
4. Die Sparda-Bank verweigerte ohne Begründung die Zahlung des Nutzungsersatzes.
5. Die Sparda-Bank reagierte erst auf meine zweite Aufforderung und erneute Fristsetzung.
6. Die Sparda-Bank ließ eine 3-Wochen-Frist ergebnislos und ohne Begründung verstreichen.
7. Die Sparda-Bank versprach dann die Zahlung des Nutzungsersatzes binnen weniger Tage.
8. Die Sparda-Bank veranlasste jedoch keine Überweisung in den darauf folgenden vier Wochen.
9. Die Sparda-Bank zahlte letztendlich vier Monate nach der ersten Aufforderung noch immer keinen Nutzerungsersatz.

Langfassung:

Die Sparda-Bank hatte bei meiner Kontoeröffnung eine kostenfreie Kontoführung und eine kostenfreie Kreditkarte mit mir vereinbart. Dann hatte Sie ohne meine ausdrückliche Zustimmung Gebühren für die Kreditkarte eingeführt, was laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) unwirksam ist.

Am 2. November 2021 machte ich unter Berufung auf das o. g. BGH-Urteil meinen Anspruch auf Erstattung der Kreditkartengebühren in Höhe von 20,00 Euro gegen die Sparda-Bank geltend.

Zusätzlich forderte ich von der Sparda-Bank Nutzungsersatz nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit dem Zahlungszeitpunkt, da laut BGH-Urteil vom 28. Oktober 2014 (Az. XI ZR 348/13) bei Zahlungen an eine Bank die Vermutung besteht, dass sie Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat und diese als Nutzungsersatz herausgeben muss.

Am 18. November 2021 sah die Sparda-Bank meinen Anspruch auf Erstattung der Kreditkartengebühren als berechtigt an und erstatte mir die Kreditkartengebühren. Allerdings verweigerte die Sparda-Bank ohne Begründung die Auszahlung des von mir geforderten Nutzungsersatzes.

Am 30. Dezember 2021 forderte ich von der Sparda-Bank eine belastbare Erklärung schriftlich ein, warum sie die Zahlung des Nutzungsersatzes verweigerte. Ich bekräftige dabei nochmals meine Forderung nach Nutzungsersatz und setzte ihr eine Zahlungsfrist bis zum 21. Januar 2022.

Die Sparda-Bank ließ die gesetzte Frist ergebnislos und ohne Begründung zunächst verstreichen und antwortete mir dann doch am 1. Februar 2022 per E-Mail. Aus ihrer Antwort ging hervor, dass meine Forderung geprüft wurden und die Erstattung des Nutzungsersatzes „in den nächsten Tagen“ erfolgen werde.

Fazit:

Heute, am 2. März 2022, sind weitere 4 Wochen verstrichen, in denen die Sparda-Bank ohne Begründung völlig untätig war. Ich habe noch immer keinen Nutzungsersatz erhalten, und eingefordert hatte ich diesen erstmals am 2. November 2021, also 4 Monate zuvor.

Ich bin gespannt, wann ich von der Sparda-Bank ein ordentliches Schreiben per Post erhalten werde, aus dem die Berechnung und Höhe des Nutzungsersatzes hervorgehen, und wann letzten Endes die avisierte Zahlung auf meinem Konto verbucht sein wird.

Mit der verschleppten und unzureichenden Umsetzung der BGH-Urteile hat sich die Sparda-Bank ihren Ruf vollends ruiniert. In meinem Kollegen- und Bekanntenkreis schüttelt man nur noch den Kopf über diese Bank.

Teilen

03-03-2022 um 13:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Sparda-Bank BW weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-03-2022 um 23:12 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

01-05-2022 um 06:50 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

26-05-2022 um 09:30 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

19-06-2022 um 23:34 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

14-07-2022 um 07:57 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

07-08-2022 um 21:11 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

31-08-2022 um 21:05 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

25-09-2022 um 09:38 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

19-10-2022 um 20:07 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

12-11-2022 um 18:56 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

07-12-2022 um 08:05 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

21-12-2022 um 21:35 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

04-01-2023 um 18:51 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

18-01-2023 um 18:04 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

01-02-2023 um 19:59 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

15-02-2023 um 19:30 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

01-03-2023 um 20:00 Uhr


Zwar wurde ein Nutzungsersatz in fraglicher Höhe überwiesen, allerdings warte ich noch immer auf ein ordentliches Begleitschreiben per Post. Aus diesem Schreiben sollte zumindest die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgehen.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

16-03-2023 um 14:48 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Bis heute ist unklar, ob die Sparda-Bank die Höhe des Nutzungsersatzes richtig berechnet hat.

Der Kundenservice der Sparda-Bank hat es innerhalb eines Jahres nicht geschafft, mir ein ordentliches Schreiben per Post zuzuschicken, aus dem die Berechnung des Nutzungsersatzes klar und nachvollziehbar hervorgeht.

Von der Sparda-Bank hätte ich deutlich mehr Transparenz erwartet.

19
Sparda-Bank BW
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

Problem mit Sparda-Bank BW?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.