Beschwerde und Rückerstattung

  • 31 Aug 2023
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Sehr geehrte Fluggesellschaft Swiss,
Wir sind am 25.8 mit Ihnen und dem oben genannten Flug zuletzt gereist.
Leider sind hier ein paar Unannehmlichkeiten entstanden.
Insgesamt verzögerte sich der erste Flug nach Stockholm um 30 min, sodass der Anschluss nicht erreicht werden konnte.
Die Servicekraft in Stockholm, gab uns nach mehrfachen beschweren und sehr langem Warten einen neuen Boardingpass für den Flug nach Kopenhagen (ohne jede weitere Information und 5 Minuten vor Abflug, sodass der Anschluss nur durch sprinten möglich war.)
Die Unannehmlichkeiten nahmen aber kein Ende, als wir in Kopenhagen gelandet sind mussten wir wieder zu einer Servicekraft und wurden an Sie (Swiss Air) weitergeleitet.
Um 19.40 also 20 Minuten vor dem Start der Swiss Air Maschine hat man uns gesagt, dass es eine geringe Chance gibt da wir nur Standby Tickets erhalten.
Der Flug ist nach 1 Stunde Verspätung dann nach Zürich Geflogen.
Insgesamt beträgt die Verspätung 3h 17minStunden ( eigentliche Ankunft 18.45Uhr | tatsächliche Ankunft 22.02Uhr ),und ein zusätzlicher Umstieg der nicht geplant war.
Da, Silvana Flugangst hat, haben wir uns Bewusst für nur einen Umstieg entschieden, da dass schon genug Herausforderung mit sich brachte.
In Kopenhagen haben wir nach unserem Gepäck gefragt aber keine Information erhalten, erst in Zürich wurde uns gesagt, dass unser Gepäck noch in Stockholm sei.
Da wir auf der Weiterreise nach Italien sind und viele essentiell wichtige Dinge in unserem Gepäck vorhanden sind hoffen wir hier ebenfalls auf Ihr Entgegenkommen.
Wir mussten am gleichen Abend noch nach Memmingen, da unser Auto dort am Flughafen steht und wir in derselben Nacht noch weiter nach Italien fahren.
Hierfür hatten wir eine Mitfahrgelegenheit bei Blablacar um 19.45 geplant, da dies der letzte Anschluss von Zürich nach Memmingen für uns war, mussten wir umdisponieren und mit dem Zug für 60€ von dem Flughafen Zürich nach Konstanz fahren und von hieraus nach Memmingen für ebenfalls 122,73€ bringen lassen.
Das alles, war nicht nur finanziell ein Riesen Aufwand, sondern auch zeitlich.
Wir fordern einen Ausgleichsanspruch gemäß Fluggastrecht Verordnung, einen Anspruch wegen Gepäckverspätung, eine Gepäcksentschädigung und die Erstattung der zusätzlich Entstandenen Transportkosten aufgrund der Weiterreise und der verpassten Anschlüsse.
Aufgrund der enorm vielen Unannehmlichkeiten, psychischen und physischen Belastungen, Verkürzung und Einschränkung in unserer Weiterreise und immensen Zeitaufwand, fordern wir in Anlage zugefügten Beträge, innerhalb von 2 Wochen (zum 14.09.2023).
Wir hoffen auf Ihr Entgegenkommen und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Silvana Keller & ****** ******

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31-08-2023 um 17:50 Uhr

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