Falschaussage hinsichtlich Fluggastrechte, Betrugsabsicht hinsichtlich Nichtzahlung einer vollständigen Entschädigung

  • 04 Feb 2024
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Grüezi Frau Muenke

Vielen Dank für Ihre Nachricht 24. Dezember 2023.

Ihren Flug LX982 vom 22. Dezember 2023 mussten wir bedauerlicherweise kurzfristig annullieren. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationsbeteiligten um Entschuldigung.
Ich habe mir die Umstände für die Annullation Ihres Fluges angesehen und kann Ihnen mitteilen, dass SWISS Ihnen eine Kompensation in Höhe von EUR 500.00 (EUR 250.00 pro Person) zahlen wird.

Meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren...

hätten Sie sich die Flugstrecke genau angeschaut, wäre Ihnen aufgefallen, dass der Startflughafen in Puerto Plata dominikanische Republik begonnen hat und der Zielflughafen Berlin gewesen ist.(eine Ticketnummer für die gesamte Strecke) Somit reden wir von einer Langstrecke über 3500 km, welche mit einer Fluggastentschädigung nach der EU Fluggastrechte Verordnung von 600 Euro pro Ticket zu entschädigen ist.
Da wir schon immer in Berlin als Zielflughafen landen und dazu immer umsteigen müssen, ist ihre Verspätung durch Flugausfall nicht das erste Mal, dass wir eine Entschädigung bei einer Airline beantragen und bekommen haben. Weiterhin sind sie verpflichtet auch die entstandenen Hotelkosten sowie Verpflegungskosten zu übernehmen.
Somit steht uns eine Entschädigung von 1200 Euro plus Hotelkosten plus Verpflegung in Zürich zu.
Diesen Betrag können Sie innerhalb der nächsten 2 Wochen auf folgendes Konto überweisen.

M. ******
IBAN DE75180400000156564700

COMMERZBANK Cottbus

Gerne kann ich den Sachverhalt ,bei Nichtklärung auf diesem Wege, einen Anwalt übergeben. Da die Sachlage jedoch eindeutig ist, hoffe ich auf eine Klärung ohne anwaltliche Unterstützung.


Mit freundlichen Grüßen

******

Grüezi Frau Muenke

Vielen Dank für Ihre weitere Rückmeldung vom 2. Februar 2024.

Ich bedaure, dass mein Schreiben vom 4. Januar 2024 nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat.

Ich habe Ihre Anfrage noch einmal geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass die Flugunregelmässigkeit nur die Strecke Zürich-Berlin betraf. Sie sind erfolgreich von Montego Bay nach Zürich geflogen, daher gilt die Entschädigung nur für den Flug mit der Unregelmässigkeit..

Ich vertraue darauf, dass meine Erklärung zufriedenstellend ist, und danke Ihnen für Ihr Verständnis, dass wir dieses Dossier nicht abschließen werden.

Freundliche Grüsse

Stefanie Macher

Gerichtsurteil zu Anschlussflügen
mit Aktenzeichen
Da es sich um einen direkten Anschlussflug handelt, steht ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro gegen American Airlines zu (EuGH, 06.10.2022, Az. C-436/21; BGH, 09.05.2023, Az. X ZR 15/20).

Sämtliche Tickets und Hotelkosten wurden per Email gesendet und werden ignoriert.

Wir bitten um Klärung und Rückmeldung Ihrerseits!

Danke...

Mit freundlichen Grüßen

M.******

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04-02-2024 um 09:46 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an SWISS Air Lines weitergeleitet. Mehr erfahren.

07-02-2024 um 09:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an SWISS Air Lines weitergeleitet. Mehr erfahren.

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