Loungezugang ZRH

  • 08 Sep 2023
  • #539180
  • 82
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Mein erstes Anschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bezahle gerne den Mehrpreis für die Businessklasse, weniger wegen des Fluges an sich, sondern mehr wegen der möglichen Loungebesuche.

Bei dieser Reise stand dies jedoch unter keinem guten Stern, da bereits vor dem Abflug in STR die Lounge geschlossen hatte („Renovierung“). Dafür können sie natürlich nichts.

Worüber ich mich dann aber in Zürich geärgert habe, ist, dass mir der Lounge-Zugang am Abend verwehrt wurde, weil mein Weiterflug nicht am gleichen Tag stattfände.

Was ist denn das für ein Unfug? Die Begründung dafür würde mich mal interessieren. Schließlich flog ich ja auf ein Ticket/Buchungsnummer.
Bitte stellen sie diesen Missstand ab!

Freundliche Grüße!
A. ******


Antwort von Herrn Kuhn:
Grüezi Herr ******
Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. August 2023 bezüglich Ihrer Reise mit SWISS.
SWISS möchte ihrer Kundschaft höchstmöglichen Komfort bieten – in der Luft und am Boden. Das Personal, das für die Lounge in Zürich verantwortlich ist, hat mir eine Stellungsnahme zukommen lassen.
Eine Lounge kann nur am Tage eines Abfluges betreten werden.
Aktuelle Informationen zum Lounge-Angebot in Zürich und Genf finden Sie auf swiss.com.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse

Ralf Kuhn
Consultant


Meine Reaktion:


Guten Tag Herr Kuhn,
es tut mir leid, aber ihre Antwort kann mich keinesfalls zufriedenstellen. Ihre Information hatte ich bereits, und sie ist ja gerade der Grund für meine Intervention. Bei meinem Umsteigeflug wurde mit abends der Zutritt zur Lounge verwehrt, da der Weiterflug erst am nächsten morgen stattfand.
Deshalb (ich zitiere sie: "SWISS möchte ihrer Kundschaft höchstmöglichen Komfort bieten – in der Luft und am Boden"):
a) würde ich gern den Grund für diese m.E. unsinnige Regelung erfahren
b) hätte ich gerne, dass die Regelung abgeschafft wird
Freundliche Grüße
A. ******


Jetzt sind darüber 2 Wochen vergangen: Keinerlei Reaktion!

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08-09-2023 um 11:14 Uhr

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