Entschädigung auf Grundlage der EU-Verordnung Nr. 261/2004

  • Ungelöst
  • 07 Aug 2023
  • #526147
  • 104
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Sehr geehrte Dame und Herren,

am 02.04.23 waren meine Frau und ich (Christina und ****** ******) auf einen direkt Flug (TP571) von Frankfurt nach Lissabon gebucht, zu dem wir auch online eingecheckt waren. Am Flughafen wurde uns mitgeteilt, dass der Flug überbucht ist und uns wurde das Boarding verweigert. Wir wurden auf einen späteren Flug umgebucht (LH 1074 Frankfurt-Lyon und TP471 Lyon-Lissabon) und kamen mit über 4 Stunden Verspätung in Lissabon an.

Entsprechen der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht mir eine Entschädigung von 400,- Euro pro Person (Gesamtsumme 800,- Euro) zu, die ich hiermit geltend mache. Bitte überweisen Sie den Betrag auf das unten angegeben Konto.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

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07-08-2023 um 22:11 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an TAP Air Portugal weitergeleitet. Mehr erfahren.

08-08-2023 um 09:48 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an TAP Air Portugal weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

21-08-2023 um 20:18 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Schlecht

3
TAP Air Portugal
Zufriedenheitsindex: 12.4/100

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