Reisemängel nach § 651k Abs. 3 i.V.m. § 651m Abs. 1 Satz 2 BGB

  • Ungelöst
  • 26 Jul 2023
  • #521093
  • 139
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Reise nach Playa de Muro vom 24.07.2023 bis 02.08.2023,
Buchungsnummer 54134445
Anzeige von Mängeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der oben genannten Nummer haben wir bei Ihnen die bezeichnete Reise gebucht. Seit dem 24.07.2023 sind wir in Ihrem Hotel (BQ Alcudia Sun Village) untergebracht. Sofort nach unserer Ankunft mussten wir feststellen, dass sich unser Zimmer nicht wie bei Ihnen beschrieben, den Standard eines 4-Sterne-Hotels aufweist. Es gibt weder einen (Getränke-) Roomservice, noch Kosmetik oder ausreichend Platz im Flur und Bad für 2 Personen. Wenn eine Person Zähneputzen möchte, kann eine zweite Person das Bad nicht nutzen. Neben den mit Fotos belegbaren Schäden ist das Zimmer zudem so dünnwandig/hellhörig, dass wir täglich in der Früh oder nach 22:00 Uhr erheblichem Lärm ausgesetzt sind. Wir können teilweise die Gespräche der Nachbarn deutlich verstehen.

Das Restaurant ist zu Stoßzeiten nicht wirklich nutzbar. Es entstehen lange Schlange vor dem Eingang (siehe Bild), dann gibt es zeitweise kein Geschirr wie Teller oder Schüsseln. Das haben wir jetzt drei Abende in Folge erlebt. Das Personal ist bemüht, kommt den Andrang aber nicht nach. Es liegt Müll auf dem Boden (siehe Bilder). Es ist unansehnlich. Zudem gibt es auch keinen Service am Tisch. Es werden keine Getränke serviert. Alles erfolgt in Selbstbedienung. Auch am Abend muss man seinen Cocktail selbst an der Bar holen. Auch hier gibt es lange Warteschlangen von bis zu 10 min., sodass von einem All inclusive Angebot nur bedingt die Rede sein kann. Der Außenbereich ist abends so voll, dass man keinen Tisch / Stuhl erwischt. Fragt man das Personal nach zusätzlichen Stühlen, wird man aufgefordert sich irgendwo an einem anderen Tisch einen Stuhl zu nehmen. Da kommt sehr wenig Gastgefühl auf.

Am Tag sind mehr Gäste als Liegen am Pool. Wir haben jetzt an den beiden ersten Tagen keine (nicht mal eine!) Liege für drei Personen erwischen können. Es sei denn, wir stehen 6 Uhr auf und besetzen Liegen. Das ist aber nicht unsere Mentalität. Stühle sind kaputt schmutzig und teilweise voller Vogelkot und stehen trotzdem herum. Fliesen am Pool / einige Überlaufgitter am Pool sind kaputt, sodass ich mich sorgen muss, dass mein Kind sich am Fuß verletzt. Die Rutsche am Kinderpool hat mittlerweile so breite Fugen, dass ich ebenfalls nicht weiß, ob sie sich dort verletzen könnte. Das Poolwasser ist milchig trüb und schmeckt salzig. Eine Reinigung oder Auffrischung des Wassers findet offensichtlich nicht statt. Ob wir hier schon im gesundheitsgefährdeten Bereich sind, werden wir wohl nicht erfahren.

Normalerweise müssten wir Ihnen eine Frist zur Beseitigung der angeführten Mängel bis Datum X setzen. Da das Hotel aber offensichtlich seine besten Zeiten hinter sich hat und auch nach spanischen Standard 3 Sterne hat, sehe ich hier keine Möglichkeit auf Besserung bis zur Abreise am 02.08.2023. Uns ist schleierhaft wie dieses Hotel mit mehr als 3 Sternen im Internet und von Ihnen beworben werden kann. Wir fühlen uns hier dermaßen getäuscht. Für ca. 4.200€ und die jetzigen Kenntnisse, hätte ich dieses Hotel nie im Leben gebucht.

Seit den ersten Stunden unseres Aufenthalts fühlen wir uns getäuscht, sind verärgert über die genannten Umstände und sitzen nun hier und müssen diesen Brief aufsetzen. Das hat doch nun nichts mehr mit Urlaub zu tun.

Daher werden wir von unserem Recht auf Preisminderung nach § 651k Abs. 3 i.V.m. § 651m Abs. 1 Satz 2 BGB Gebrauch machen.

Wir erwarten Ihre zeitnahe Rückmeldung bis 09.08.2023.


Mit freundlichen Grüßen

****** und Daniel ******

P.S. Bilder können nachgereicht werden.

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