Unberechtigter Mahnvorgang -keine Stellungnahme noch Klärung seit 2. Wochen

  • 04 Dez 2023
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Hiermit möchte ich eine Beschwerde über den Kundenservice von Vattenfall einleiten und bitte um die dringende Klärung eines unberechtigten Mahnvorgangs, welcher mir am 20.11.23. kenntlich gemacht wurde.
Es gibt keine Berechtigung für diesen Vorgang, noch für die Begleichung der Gesamtforderung (Nachzahlung aus der Jahres-Verbrauchskostenabrechnung 2022), da für diese am 05.11.23 verbindlich eine Ratenzahlung vereinbart wurde, welcher ich auch bisher völlig korrekt nachgekommen bin.
Die entsprechenden Nachweise und Details wurden bereits mehrfach an die Forderer kenntlich gemacht.

Die Deaktivierung dieser Ratenvereinbarung erfolgte aufgrund und seitens des inkompetenten Kundenservice, da man weder Vorgänge korrekt erfassen noch verbuchen kann! Dennoch äußert sich der Kundenservice seit dem 20./21. Nov. 23 (!) nicht zu diesem prekären Sachverhalt mit einer konkreten Stellungnahme oder reagiert adäquat auf mein Anliegen – und dies nicht zum ersten Mal!
Trotz mehrfacher Mitteilungen und Übersendung von Nachweisen erfolgen seitens Vattenfall (und das nur sehr zeitverzögert) lediglich kurze E-Mails, ohne konkreten oder aussagefähigen Bezug, oder gar den Kontext meiner Schreiben/Mitteilungen völlig verfälschend/ missverstehend.
In der Mehrzahl ergeht lediglich wiederholt sporadisch der Hinweis einer angeblichen „Bearbeitung“, obwohl hier offensichtlich mit einer völlig unnötigen Verzugstatkik gearbeitet wird, da der Fehler offenkundig ist. Und hier lediglich die Aufrechterhaltung des Ratenplans vom 05.11.23 und die Einstellung des ungerechtfertigten Mahnvorgangs erfolgen bzw. mir bestätigt werden müsste. Zumal die nächste Rate im Normalfall in Kürze (am 11.12) fällig ist, sodass hier eine entsprechend dringende Klärung vonnöten ist.

Aufgrund des völlig unzureichenden Kundenservice und der anhaltenden Schwierigkeiten mit diesem bin ich bereits seit Beginn einer notwendigen Ratenvereinbarung (d. h. mit Erhalt der Forderung am 19. Sep. 23!) anhaltend wie unnötig gezwungen, einen massiven Zeit- wie Klärungsaufwand (siehe auch Nachweise etc.) zu betreiben, der in keinem Verhältnis steht. Unter diesen Umständen sehe ich daher auch die Erhebung des Ratenzahlungsaufschlags in Höhe von 16,00 € (!) als ungerechtfertigt an.
Diese Summe wurde für einen „Arbeitsaufwand“ (sic) berechnet, obwohl – von der völlig unzulänglichen Kundenkommunikation mal abgesehen – keine (!) der aktuellen Zahlungen (in jedweder Weise) bisher korrekt verbucht wurden. Ich bitte daher um die Rückerstattung dieses Betrags!
Des Weiteren werde ich sicherlich auch keine neue Ratenvereinbarung online vornehmen, die einen neuen/weiteren Ratenzahlungsaufschlag in Höhe von 16,00 € erfordern würde!
Siehe dazu den Screenshot vom 04.12.23.
An dieser Stelle ist auch anzumerken, das ich hier lediglich durch wiederholte und sporadische Einsicht in mein Online-Kundenkonto auf derartige Optionen stoße, seitens des Ḱundenservice ergeht hier keinerlei Mitteilung zu einem (weiteren) Verfahren oder dergleichen!

Es war/ist nachweislich anhand mehrerer verschiedener Forderungshöhen in der Online-Kontoübersicht dokumentiert, dass sowohl Abschlagszahlungen wie auch Ratenzahlungen seit Nov. 23, falsch und auch teilweise in absurden Einzelbeträgen als fällig deklariert wurden. (Die Nachweise liegen Vattenfall vor. )
Und dass hier infolge (zum Teil auch eingeräumte) Buchungsfehler passiert sind, bei denen Zahlungseingänge laufender Verträge weder in der korrekten Höhe erfasst noch korrekt zugeordnet wurden. Und die auch erst nachträglich aufgrund meiner Hinweise und Nachweise korrigiert wurden.
Eingeleitet wurde die Deaktivierung der Ratenvereinbarung, die den aktuellen Mahnvorgang ausgelöst hat, plötzlich am 20.11.23 infolge einer ebenfalls unberechtigten Forderung betreffs des regulären Monats-Abschlags für Nov. 23.
So wurde bereits am 13.11.23. der Zahlungseingang des regulären Abschlags in der Höhe fälschlicherweise beanstandet, den ich auch als unberechtigt nachweisen konnte.
Des Weiteren erfolgte im Zuge dessen meinerseits auch die Bitte um Korrektur und Aktualisierung der falschen Beträge in meinem Kundenkonto – allerdings auf die Korrektur der Abschlagszahlung bezogen!
Der Vorgang bzgl. der Abschlagsforderung wurde somit eingestellt, was man letztlich mit besagten Buchungsfehlern begründete.
Ich habe dazu am 15.11.23 auch gleich zwei E-Mails erhalten. In einer hatte man mir den Ausgleich meines Vertragskontos bestätigt. In einer zweiten E-Mail wurde plötzlich – und ohne weitere Erläuterung – beiläufig erwähnt, dass die Ratenzahlung aufgehoben ist.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass erst infolge dieses Vorgangs (!) auch fälschlicherweise die laufende Ratenvereinbarung aufgehoben wurde.
In welchem Zusammenhang jedoch eine falsch beanstandete Abschlagszahlung mit der Deaktivierung einer laufenden Ratenvereinbarung (und einem getrennten Vorgang im Forderungsmanagement) steht, bleibt seitens der Forderer weiterhin eine Erklärung schuldig.

Offenbar hat man hier jedoch erneut Vorgänge nicht korrekt erfasst und durcheinandergebracht. Was auch anhand einer erneut völlig inadäquaten Mitteilung vom 27.11. – 1. Woche nach meinem erstmals kenntlich gemachten dringenden Klärungsbedarf – ersichtlich ist und welche bis dato auch den einzigen Hinweis für diesen Mahnvorgang liefert.
Offensichtlich beruft man sich hierbei auf eine längst widerrufene Ratenvereinbarung vom 12.10.23, welche ich – ja richtig – aufgrund diverser und erst nachträglich kenntlich gemachter Unzulänglichkeiten auch völlig berechtigt und fristgerecht bereits im Okt. 23 widerrufen habe. Es kam somit zu keiner Verbindlichkeit, noch war diese
1. Ratenvereinbarung je aktiv. Allerdings wurde diese dennoch weiterhin und mir auch nicht verständlich im Buchungssystem aufgeführt – allerdings als ausgeglichen deklariert.

Offensichtlich versteht man oder liest man meine Schreiben etc. nicht, mit denen ich ja gezwungen bin, auf solche Vorgänge reagieren zu müssen.
Noch sieht man offenbar selbst in dem unübersichtlichen Wirrwarr an Zahlungsaufträgen im Buchungssystem durch oder hat die Aufforderung um Korrektur und Aktualisierung hier nicht richtig verstanden oder zugeordnet etc.
Anstatt hier also einen erneuten Fehler einzuräumen und diesen Vorgang einfach rückgängig zu machen, reagiert man einfach gar nicht und belässt es bei einem weiterhin bestehenden Mahnverfahren mit allen daraus resultierenden Konsequenzen!
Die Forderer sind bereits hinreichend in Kenntnis gesetzt worden, dass ich einer Forderungsbegleichung in Gesamthöhe unter keinen Umständen nachkommen kann.
Ich bin auf die Ratenvereinbarung vom 05.11.23 und die darin getroffenen Konditionen dringend angewiesen. Und sehe hier auch keinen Vertragsbruch meinerseits, welche die Aufhebung des Ratenvertrags rechtfertigt.
Ich weise ebenso die Notwendigkeit einer erneuten Ratenvereinbarung insofern zurück, da hier (siehe Screenshot vom 04.12.23) erneut am 11. Dez. 23 weitere 16,00 € berechnet werden.
Aufgrund der massiven, unnötigen und langwierigen Unzulänglichkeiten, hier einer einfachen Ratenvereinbarung/-zahlung nachkommen zu können, beanstande ich, siehe oben, auch die Rückerstattung der bereits gezahlten 16,00 € im Nov. 23. (Nachweis liegt den Forderern vor).

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04-12-2023 um 15:02 Uhr

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