Schadensfall wird verschleppt

  • Ungelöst
  • 08 Sep 2022
  • #415725
  • 245
Anzeige

Am 27.08.22 wurden in der davorliegenden Nacht die Räder von meinem PKW gestohlen. Am 29.08. wurde der Wagen dank Vollkasko Premium und Kasko Clever in eine Werkstatt geschleppt. Die Schadensnummer lautet MT-22-1000240995-01. Der laut Police zugesicherte Ersatzwagen konnte nicht gestellt werden. Es wurde sich auch nicht weiter darum bemüht. Ich soll selber einen Wagen für bis zu 30 Euro/Tag mieten.

Die Werkstatt teilte mit, dass die baugleichen Räder derzeit nicht erhältlich wären. Daraufhin habe ich angeboten auch andere Räder zu akzeptieren, wenn der Wertaugleich geklärt wird. Das Angebot wurde nicht beantwortet. In einem weiteren Telefonat habe ich dann angeboten eigenständig Räder zu beschaffen und habe angefragt, ob hier eine Auszahlung in Höhe des Nettowertes zu 100 Prozent erfolgen würde. Ich würde ggf. einen anderen Satz Räder erwerben und an die Werkstatt zu übergeben. Später würde ich dann auf die Orginalräder auf eigene Kosten zurückwechseln. Auch hierzu keine Antwort. Mehr Möglichkeiten zur schnellen Schadensbehebung habe ich nicht.

Die angegebene Schadensachbearbeiterin hatte erst Urlaub und war zuletzt nicht im Hause. Fazit: Der Wagen ist jetzt seit 11 Tagen in der Werkstatt und ein Ende ist nicht absehbar. Den Service bei einem Premium-Versicherungspaket hatte ich mir deutlich anders vorgestellt.

Teilen

08-09-2022 um 18:14 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Verti Versicherung weitergeleitet. Mehr erfahren.

13-09-2022 um 19:04 Uhr


Hallo Herr ******,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie auf eine Rückmeldung warten mussten. Laut unseren Kollegen hat gestern bereits ein Telefongespräch zwischen Ihnen und Ihrem Sachebarbeiter stattgefunden. Konnten dabei all Ihre Anliegen geklärt werden? Geben Sie uns gern Bescheid, falls Sie noch offene Fragen haben. Sie erreichen uns auch per E-Mail unter SocialMediaSupport@verti.de. Zum Schutz Ihrer Daten bitten wir Sie, Ihre Schadennummer aus Ihrer Nachricht zu entfernen, da diese öffentlich einsehbar ist. Falls Sie uns über dieses Portal weitere vertrauliche Informationen zukommen lassen möchten, können Sie in Ihrer Antwort das dafür gekennzeichnete Textfeld unter dem normalen Textfeld nutzen.
Viele Grüße,
Ihr Verti Team

01-11-2022 um 10:35 Uhr


Die Reparatur ist seit dem 20.09.2022 erledigt. Dafür wurden von mir neue Felgen samt Nabenkappen und Raddrucksensoren beschafft. Eine Erstattung habe ich bislang lediglich für die Felgen erhalten, diese aber sehr zeitnah. Dafür möchte ich mich bedanken.

Letztendlich bin ich als premiumversicherter Kunde davon ausgegangen, den Erstattungen nicht nachlaufen zu müssen. Der Betrag für die Nabenkappen und RDS-Ventile fehlt bis heute (sechs Wochen nach dem Reparaturende). Für den nicht gestellten Ersatzwagen wurde ebenfalls bislang keine Entschädigung angeboten. Hier wären wohl mindestens 10 Tage a 30,00 Euro als Entschädigung auszukehren.

Als Premium-Versicherer konnte Verti bisalng nur teilweise überzeugen.

03-11-2022 um 14:02 Uhr


Hallo Herr ******,
von unseren Kollegen wurde uns bestätigt, dass die Nabenkappen und RDS-Ventile in Kürze noch erstattet werden. Ausfallkosten können wir leider nicht erstatten. Wenn Sie selbst für einen Mietwagen bezahlt haben, erstatten wir gern die Kosten in Höhe von 30 € pro Tag für 10 Tage. Hierfür benötigen wir bitte eine entsprechende Rechnung. Diese können Sie uns gern unter Angabe Ihrer Schadennummer an SocialMediaSupport@verti.de schicken oder hier an Ihre Antwort anhängen.
Viele Grüße,
Ihr Verti Team

07-11-2022 um 06:10 Uhr


Am 02.11.2022 erhielt ich Post von A. Z. aus ihrem Hause, in dem eine unzutreffende Schadensregulierung abgerechnet wurde.

Die Reparaturkosten ihres Vertragspartners Uwe Schalow Karosserie- und KFZ-Meisterbetrieb beläuft sich auf 2.197,78 Euro (siehe Anlage), von denen ich 150.00 Euro am Tag der Fahrzeugrückgabe bezahlt habe (siehe Anlage). Der Betrag in der vorliegenden Abrechnung ist mit 2.130,00 Euro falsch beziffert.

Der für die Felgen am 14.09.2022 geleistete Betrag war genau 3.433,37 Euro (siehe Anlage) und nicht wie in der Abrechnung beschrieben 3.583,37 Euro.

Der Rückerstattungsanspruch für je 4 Felgen, Nabenkappen und Reifendrucksensoren beläuft sich auf 3.789,32 Euro, davon wurden bereits 3.433.37 Euro geleistet (siehe Anlage). Der noch offen stehende Betrag beläuft sich also auf 355,95 Euro. Warum auf den bereits geleisteten Betrag 150,00 Euro aufgeschlagen wurden ist mir rätselhaft.

Bei der vorliegenden Abrechnung wurde die Zahlung von 150,00 Euro an die Kfz-Werkstatt nicht berücksichtigt und auf den bereits geleisteten Betrag wurden noch einmal 150,00 Euro aufgeschlagen. Somit wurde der Selbstbehalt insgesamt dreimal angerechnet.

Hinsichtlich der fiktiven Abrechnung des Mietwagens ziehe ich die reduzierte Forderung von 10 Tagen zurück und bestehe nunmehr auf vollständige Auskehrung des Ausfalls für den Reparaturzeitraum von 23 Tagen (Zeitraum vom 29.08.2022 bis 20.09.2022). Die übergebe Information, dass nur 10 Tage angerechnet werden können ist schlicht falsch. Ich muss auch keine Mietwagenrechnung bei einer fiktiven Forderung für eine nicht erbrachte Leistung beibringen.

Gefordert wird hier der Schadenersatz für den tatsächlichen Zeitraum einer vertraglich zugesicherten Leistung, die durch den Versicherer nicht erfüllt wurde. Der Versicherer wurde auf den Mangel hingewiesen und hat mir, obwohl ich auf meine körperliche Einschränkung hingewiesen habe, keinen Ersatzwagen gestellt. Ob die Mangelleistung durch den Versicherer oder dessen Erfüllungsgehilfen eingetreten ist, ist dabei unerheblich.

Es gibt auch keine Vereinbarung, dass sich die Leistung auf 10 Tage beschränken würde. Versichert ist der tatsächliche Reparaturzeitraum, der ja nachweislich belegt ist. Für derartige Differenzen gibt es hinreichende Sammlungen von Gerichtsurteilen die meine Sicht stützen.

Es liegt nun an Ihnen, hier entsprechend zu handeln. Wenn keine angemessene und inhaltlich richtige Abrechnung erfolgt, werde ich mich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden und den Bund der Versicherten informieren. Die vorliegende Abrechnung werte ich als vorsätzlich falsch.

18-11-2022 um 21:59 Uhr


Hallo Herr ******,
laut unseren Kollegen wurde inzwischen bereits ein korrigiertes Abrechnungsschreiben erstellt und über die Handhabung der Mietwagenkosten informiert. Ein Kraftfahrt-Haftpflicht-Anspruch besteht nicht.
Viele Grüße,
Ihr Verti Team

19-11-2022 um 16:37 Uhr


Die Art der Abrechnung und jedwedes fehlendes Bedauern lässt darauf schließen, dass falsche Abrechnungen wohl die Art des Hauses sind.
Eine Versicherungsleistung anbieten, sich dafür bezahlen lassen und dann nicht zu leisten, offensichtlich ebenso mit einem Vorsatz verbunden, wird von Juristen als Betrug bezeichnet.

Jetzt werde ich wie angekündigt verfahren.

21-11-2022 um 23:39 Uhr


Hallo Herr ******,
wir bedauern, dass Sie mit unserer Bearbeitung Ihres Schadenfalls nicht zufrieden sind und wir Ihnen scheinbar nicht weiterhelfen konnten.
Viele Grüße,
Ihr Verti Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

15-12-2022 um 15:23 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Wer eine Leistung verkauft und nicht hält ist ein meinen Augen ein Betrü.....

Von dieser Versicherung kann ich nur dringend abraten.

9
Verti Versicherung
Zufriedenheitsindex: 75/100

Problem mit Verti Versicherung?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.