Weigerung einer Kommunikation zum Wasserschaden F 004-65383/1-20

  • 07 Aug 2020
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Hiermit möchte ich formal Beschwerde gegen die Vorgehensweise zu meinem Wasserschaden und die beteiligten Personen der VHV einreichen. Im Kern ist mir unverständlich:

- das die Feststellung, ob es ein Versicherungschaden ist, mittlerweile seit mehr als 3 Wochen und mehreren Besichtigungen durch VHV Gutachter/Experten und verschiedene Bearbeiter [siehe vertrauliche Informationen] in Anspruch nimmt, nicht zu einem Ergebnis kommt. Mir trotz mehrfacher Aufforderung verbindlich Auskunft erteilt wird, keine Unterlagen, Berichte oder auch Schlussforlgerungen und Meinungen hierzu durch die VHV mitgeteilt werden, keine Fristen bis wann ich Antorten bekomme mitgeteilt werden und ständig nur versucht wird per Telefon mich hinzuhalten, statt einmal schriftlich zu antworten
- Maßnahmen zur Schadenminderung und Folgeschadenvermeidung nicht abgestimmt werden können, ich einfach keine Antwort erhalte
- mit unpräzisen Floskeln wie "in Kürze" und dem ständigen Versuch ausschließlich telefonisch und hier meist im Kunjunktiv sich einer klaren Aussaage zu entziehen
- ich nun zusätzlich Rechtsgutachten, Schadengutachten und Beratungsleitungen durch Sachverständige auf eigene Kosten lostreten muss, um meine Ansprüche zu sichern
- Terminvereinbarungen zur Abstimmung nicht eingehalten werden
- Hinter meinem Rücken mit möglichen Firmen bereits Maßanhmen und Auftragsinhalte telefonisch besprochen werden, die ich beabsichtige zu beauftragen, ohne das die VHV überhaupt anerkennt, dass sie zuständig ist. Ich untersage hiermit auch ausdrücklich, dass Sie sich in meine privaten Angeöegenheiten einmischen, bevor nicht rechstsicherheit in der Versicherungsfrage vorliegt!
-Ich mittlerwiele mehrere Tage für Sachbearbeiter und VHV Gutachter aufbringen musste, denen ich allen das Gleiche erklären muss, keine neuen und tiefergehenden Fragestellungen, keine neuen Verfahren zur Schadenbegutachtung etc., genau die gleichen Schritte und Fragen. Alle wollen von mir Fotos und Videos sowie Erklärungen, dabei bin ich hier der Betroffene und kein Sachverständiger oder Investigativreproter oder Nachrichtensprecher mit Endlosschleife. warum reicht nicht einmal, warum muss 3 mal plus x sein

Ich erwarte umgehend, dass heißt innerhalb der nächsten 2 Arbeitstage, dass sich die VHV final äußert, ob für meinen Schaden (und zwar vollständig oder nur begrenzt etc.) bei ihr und wenn ja in welcher Form und Höhe Versicherungsschutz ihrer Meinung nach besteht. Zudem erwarte ich, sollte sich herausstellen, dass dies so ist, die mir nun zusätzlich entstehenden Aufwendungen, die u.a. dem Nachweis dienen, dass die VHV zuständig ist, dann auch übernommen werden.

Ferner halte ich die bisher zur Bearbeitung herangezogenen Mitarbeiter und Dienstleister der VHV für nicht objektiv und frei von Interessenkonflikten.

Ich bitte auch erneut, um Beantwortung meiner schriftlich zum Schadensfall eingegangenen Fragestellungen innerhalb von 48 Stunden bzw. 2 Arebitstagen.

Besten Dank!

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07-08-2020 um 12:54 Uhr

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