Konstruktionsfehler V60, elektr. Heckklappe bleibt nicht offen, Wassereintritt hinter Rücklicht, Steuergerät defekt

  • Ungelöst
  • 30 Aug 2023
  • #535712
  • 337
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Ich habe im Jahre 2019 einen Volvo V 60 Jahreswagen von einem Volvo-Händler gekauft. Im November 2022 blieb die elektrische Heckklappe nicht mehr geöffnet, da die für das Gewicht zu schwach ausgelegte Antriebseinheit das Gewicht der Klappe im geöffneten Zustand nicht trug. Ich habe für diesen Konstruktionsfehler nach Abzug einer vom Volvo-Händler eingeräumten Kulanz für den Austausch der Einheit immerhin noch einen Restbetrag von 348,92 Euro zahlen müssen. Tatsächlich bestätigte mir eine Mitarbeiterin dort, dass dieser Schaden häufiger vorgekommen sei und Volvo in diese Fahrzeuge generell zu schwache Antriebseinheiten verbaut hatte.
Im August 2023 dann musste ich nach ständigem und undefinierbarem Wassereintritt und nachfolgender Dysfunktion der Steuereinheit für die Anhängerkupplung die Steuereinheit austauschen lassen. Für diesen Konstruktionsfehler bzw. -schaden hat mir die Volvo-Vertragswerkstatt einen Betrag von 499,- Euro in Rechnung gestellt.
Als ich einem Kollegen, der den gleichen Fahrzeugtyp fährt, vor Aufsuchen der Volvo-Werkstatt von dem Wasserschaden erzählte, sagte er, dass sein Volvo das gleiche Problem aufwies. Er stellte seinen Wagen einer Fremdwerkstatt vor. Die wiesen ihn sofort darauf hin, dass das ein Konstruktionsfehler, bzw. -schaden an der rechten Rückleuchte sei und dort Wasser eindringe, das dann die Steuereinheit zerstöre. Er möge sich aufgrund des Konstruktionsschadens direkt an Volvo wenden.
Ich habe daraufhin ebenfalls meine Volvo-Vertragswerkstatt aufgesucht und sie auf diese Informationen hingewiesen. Sie hat den Konstruktionsfehler bzw. -schaden auch an meinem Fahrzeug bestätigt, die defekte Steuereinheit ausgetauscht und die Rückleuchte wasserfest abgedichtet, darüber hinaus betont, dass Volvo eine Kulanz bzw. Erstattung der Kosten direkt abgelehnt habe. Volvo dagegen argumentiert, sie gäben nur Kulanz, wenn der Händler Kulanz geben würde. Der allerdings argumentiert ja genau umgekehrt.
Volvo jedenfalls hat mit folgender Begründung zugesandt:
"Wir bedauern, dass es zu der von Ihnen beschriebenen Beanstandung an Ihrem Volvo V60 gekommen ist. Wir haben uns aufgrund Ihres Anliegens mit dem von Ihnen genannten Volvo-Vertragspartner ... in Verbindung gesetzt und mit Herrn .... über Ihr Anliegen gesprochen. Grundsätzlich werden sowohl Reparatur- als auch Garantiearbeiten von unseren autorisierten Volvo Vertragspartnern vor Ort durchgeführt. Diese prüfen auf Kundenwunsch auch ein freiwilliges Entgegenkommen im Rahmen einer Kulanzregelung.
Hierbei spielen bestimmte Parameter eine Rolle, die der Volvo Vertragspartner durchgeht. Alle Volvo Vertragspartner entscheiden selbstständig und auf freiwilliger Basis über Ihren Antrag. So sind Kulanzen grundsätzlich als freiwilliges Entgegenkommen des jeweiligen Unternehmens zu verstehen und signalisieren uns den eingeschlagenen Weg mitzugehen. Herr ...teilte uns mit, dass keine Kulanz vorgesehen sei.
Von unserer Seite aus können wir, aus den oben genannten Gründen, nicht zu einer anderslautenden Entscheidung kommen und Ihnen kein Entgegenkommen signalisieren. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf und für weitere Erläuterungen an die Ansprechpartner im Autohaus."
Ich jedenfalls bin mehr als entsetzt, wie Volvo (im Hochpreissegment!) Kunden aufgrund offensichtlicher Konstruktionsfehler im Regen stehen lässt. Sicher mein erster und letzter Volvo.

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30-08-2023 um 16:13 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Volvo Car weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

13-09-2023 um 21:21 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Im Hochpreissegment den Ersatz für zu schwache, elektrische Hecktürrendämpfer und Wassereinbrüche hinter der Heckleuchte, die die Steuereinheit zerstört, den Kunden zur Kasse zu bitten und „Kulanz“verantwortung zwischen der Einschätzung des Händlers und Volvo hin und herzuschieben, ist mehr als armselig

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