Nutzungsausfall Einbauküche

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  • 11 Sep 2023
  • #540070
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ich habe im Juni 2021 eine Einbauküche gekauft. Der Wert betrug 21550.- Euro.
Die Küche wurde für den Ende Mai 2023 bestellt. Eine Anzahlung in Höhe von knapp 6000.- wurde geleistet.
Die Möbel wurden montiert. Es fehlte damals die auf der Rechnung ausgewiesene
Leiharbeitsplatte. Wegen des damaligen Nutzungsausfalls erhielten wir eine Gutschrift über ca. 1000.- Euro. Damit war dieses Problem erledigt.
Im Vertrag sollten noch 5% auf die Endsumme in Abzug gebracht werden. Dies ist bis heute nicht geschehen. Man stellt sich taub. Meine Emails werden von verschiedenen
Sachbearbeitern negativ beantwortet.
Für die fehlende Nischenverkleidung wurde am 22.06.23 Aufmaß genommen. Danach betrug die Lieferzeit 4 Wochen. Da die gesamten Steckdosen auf diesen
Wandverkleidungen montiert werden sollen, hatten wir demnach keinen Strom in der Küche. Die Küche war unbenutzbar. Am 12.07.23 sollte ein weiterer Termin erfolgen.
Zu meinem Erstaunen fing der Monteur an nochmals auszumessen. Auf die Frage weshalb die Messung wiederholt wird, konnte er mir nicht antworten. Das bedeutet, dass vom 22.06. - 12.07. keine Verkleidung gefertigt wurde. Dies wiederum bedeutete weitere 4 Wochen ab dem 12.07.23. Ich bekam am 22.08. einen Montagetermin. Vom 22.06. - 22.08. konnte ich die Küche ohne Strom kaum nutzen.
Ich habe nach ähnlichen Fällen von Nutzungsausfallentschädigungen gehört, die
sich nach dem Wert und der Größe des Haushalts richten. Es soll für 1,5 Stunden Ausfall etwa 20-30.- Euro geben. Ich habe einen 4-köpfigen Haushalt mit einem Kind
und einer bettlägrigen Angehörigen. Die Küche wird natürlich an mehr Stunden täglich aufgesucht!
Desweiteren bot man mir einen Warengutschein in Höhe von 500.- Euro, und die
Stornierung einer mir unbekannten Rechnung in Höhe von 900.- Euro.
Diese Rechnung hat keine Berechnungsgrundlage, da ich aufgrund bautechnischer
Bewandtnis die dickere Granitplatte wählen musste. Für das Kochfeld war die bestellte Granitplatte zu schwach ausgelegt. Man bestätigte mir schriftlich, das die
dickere Platte 3cm preisgleich sei. Auch im Vertrag lies ich diese Änderung dokumentieren. Vonseiten des Unternehmens konnte man mir keine Begründung für diese Nachrechnung liefern. Daher gehe ich davon aus, dass man die Mehrkosten für die dickere Platte auf mich abwälzen möchte. Ich war mit dem Angebot von 5oo.- Warengutschein und dem Storno dieser merkwürdigen Rechnung nicht einverstanden. Diverse Vorgesetzte versprachen mir nach Restzahlung Abhilfe.
Jetzt meldet sich niemand mehr und beharren auf diese Regelung.
Ich hatte einen Komplettpreis für diese Küche. Deshalb werde ich eine Nachberechnung, die durch den Verkauf (falscher Beratung) verursacht wurde, nicht akzeptieren.
Meine Forderungen, die ich ungern gerichtlich durchsetzen möchte bestehen aus den 5% Rabatt auf die Endsumme, Nutzungsausfallentschädigung für 2 Monate a 30.- Euro täglich.

Ich bin dem Möbelhaus so weit entgegengekommen, dass die Forderung von 900.-
mit meiner Forderung aufgerechnet werden darf. Dies wurde abgelehnt.
Danach bin ich noch einen Schritt weiter und schlug vor, mir die 900.- und den Gutschein auszahlen zu lassen.

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13-09-2023 um 11:41 Uhr


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Ihr XXXLutz Team

05-11-2023 um 18:59 Uhr


Die Kollegen sind stur, obwohl mir 5% auf die Endsumme zustehen

06-11-2023 um 16:27 Uhr


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