Rückerstattung des Frühstückspreises

  • Ungelöst
  • 04 Apr 2023
  • #479977
  • 174
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Zunächst teile ich Ihnen mit, daß ich mich selbst anwaltlich vertrete.
Ich buchte über Booking.com bei Hotel IBIS Budget Dortmund Airport zwei Zimmer für eine Nach vom 09. auf 20.03.2023. Für die Buchungsnr. 2725.847.622 wurde auch ein Frühstück für 8,50 Euro mitgebucht. Das Zimmer mit Frühstück habe ich mit Kreditkarte beim Check in bezahlt. Am 10.03.2023 waren wir um 7.00 Uhr im Erdgeschoß. Es gab jedoch kein Frühstück, das Frühstückszimmer war nicht geöffnet, es war dunkel, mehrere Hotelgeste warteten vor dem Gitter. Vom Hotelpersonal war niemand da. Da unser Flugzeug um 10.10 Uhr Abflog, mußten wir das Hotel um 8.30 Uhr verlassen. Ich schrieb das Hotel über Booking an und bat um die Rückzahlung des Frühstückspreises (und die Rechnungen die mir beim Check in nicht ausgehändigt worden sind). Die Rechnungen hab ich inzwischen erhalten, der Betrag für das Frühstück, das gar nicht mehr gab, wurde bis dato nicht zurück bezahlt Ich schrieb das Hotel vier mal an, mittlerweile bekomme ich beleidigende Emails vom Hotel, zuletzt von Herrn Marcel Stöckl ("Sehr geehrte Frau Orban, Erstens haben Sie direkt nach Check In eine Email zugesendet bekommen. Da waren Sie allerdings nicht in der Lage uns richtige Emailadresse zu nennen.Sie haben es erst nach geschlagen 7 oder 8 Tagen geschafft uns ihre richtige Emailadresse mitzuteilen. Ihre eigene Unfähigkeit können Sie uns nicht ankreiden. Anschließend waren Sie direkt im Angriffsmodus und haben sofort mit Klage gedroht. Und da dies nun mal in unseren Augen alles Eigenverschuldung war und wir zwar eine Rechnung ausgeben müssen aber nicht wenn der Empfänger unfähig ist diese zu Empfangen. Der Witz an der Sache ist hätten Sie sich nicht von Anfang an wie ein beleidigtes Kind verhalten das man das Spielzeug weggenommen hat hätten Sie schon längst Ihre 10€ wieder bekommen. So bin ich in freudiger Erwartung Ihrer Post.
Mit unfreundlichen Grüßen, Marcel Stöckl")

Ich bin deutsche Rechtsanwältin, der Vergleich mit einem beleidigten Kind, da ich Forderungen gegen Ihre Gesellschaft wegen Vertragsverletzungen geltend mache, zeig nur, daß Sie offensichtlich Ihr Personal nicht richtig auswählen können. Bis dato gab es keine Entschuldigung wegen des Wegbleibens des gebuchten und vorab bezahlten Frühstückes. Auch der Frühstückspreis wurde nicht zurückgezahlt. Sie basieren darauf, daß die Hotelgäste, die ihr Frühstück nicht erhalten, wegen der Geringfügigkeit des Preises auf ihre Forderungen verzichten. Ich verzichte auf meine Forderungen nicht und werde Sie auf Zahlung verklagen. Für die Zahlung habe ich bereist Ihnen eine Zahlungsfrist gesetzt, bis jetzt ohne Erfolg. Ich habe es Booking.com auch angezeigt. Wenn also keine Rückzahlung erfolgt, dann reiche ich gegen Ihre Gesellschaft in Deutschland Klage ein. Mit freundlichen Grüßen, Dr. ****** Orban (Rechtsanwältin, RAK Ffm), H-1029 Budapest, Batori Laszlo u. 52, T.: +36 30 2211515

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18-04-2023 um 19:26 Uhr


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Beleidigend, schlecht, provokatív, vertragswidrig, kundenunfreunflich. Nie wieder ein Accor-Hotel. Ich erhebe Klage.

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