Sehr geehrte Damen und Herren, ****** ****** mein Name ( P860680398). Ich habe letztes Jahr eine künstliche Befruchtung in Tschehien machen lassen. Davor habe ich AOK Ingolstadt gefragt ob ein Kostenteil von Krankenkasse übernommen werden kann. Es wurde mir erklärt dass es nicht möglich ist da die Behandlung im Ausland stattgindet. Die Vorussetzungen sind mir bekannt, diese erfüllen wir auch. Aber es geht darum, wir haben gar nicht Antrag gestellt, da es uns ganz klar gesagt wurde dass es gar nicht möglich ist. Jetzt habe icg doch erfahren dass es doch unter bestimmte Voraussetzungen möglich wäre.
Ich nehme Kontakt mit meinem Anwalt auf, und schribe die Klage!
Bester Gruß
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03-03-2023 um 14:59 Uhr
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