Unprofessionell es Handling einer Schadensache

  • 24 Jan 2024
  • #578951
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr ****** ****** hat mich beauftragt, für ihn in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Ich bin keine Anwältin sondern eine Verwandte. Herr ****** ist durch diese Angelegenheit seelisch stark belastet, außerdem arbeitstechnisch nicht in der Lage, selbst tätig zu werden. Seit Freitag, den 11.01.24 versuche ich, mit dem Autohaus Reinickendorf eine Lösung für das NICHT von Herrn ****** verursachte Problem zu finden. Niemand zeigt sich verantwortlich, ich werde von einer Stelle zur nächsten geschoben. Jetzt sind wir der Meinung, es reicht. Das Auto von Herrn ****** ****** wurde im April 2020 (also vor 3 1/2 Jahren) von einem anderen Pkw auf einem Parkplatz beschädigt. Die Unfallgegnerin hat den Schaden anerkannt, ebenso die gegnerische Unfallversicherung DEVK. Ein Gutachten wurde erstellt.



Am 27.04.20 telefonierte Herr ****** mit der DEVK und bat um Kostenfreigabe an das Autohaus König. Diese wurde von der Versicherung am gleichen Tag Ihrem Autohaus erteilt.



Der Schaden wurde repariert und Herr ****** holte das Auto ab. Er erhielt keine Rechnung, Ihr Autohaus meinte, sie wenden sich an die Versicherung. Danach hat Herr ****** weder von Ihrem Autohaus noch von der Versicherung jemals wieder gehört - bis zum 28.12.23, als er von einem Kurzurlaub zurückkehrend ein Inkassoschreiben mit einer Forderung über 948,35 € im Briefkasten hatte.



Das Inkassoschreiben enthielt keine Rechnung, die erklärt hätte, wofür dieser Betrag denn nun sein sollte, nur dass die Forderung von Autohaus König kam. Herr ****** ist am 29.12.23 zu Ihrem Autohaus gefahren um zu erfahren, was Ihr Anliegen ist. Dort erhielt er eine Gesamtrechnung über 3.410,77 €, datiert auf den 04.06.20 und die dort anwesende Dame setzte handschriftlich den Vermerk darauf, dass die Versicherung 2.666,19 Euro bezahlt habe und er den Rest bezahlen müsse. In mühseliger Kleinarbeit mussten jetzt die ganzen Informationen wieder herausgesucht und bei der Versicherung eingeholt werden.



Am vergangenen Freitag, 05.01.24 ist der Mahnbescheid eingegangen.



Es kamen nach der Abholung des reparierten Autos weder eine Rechnung noch eine Mahnung von Ihrem Autohaus. Laut Versicherungsschreiben an Ihr Autohaus wurde netto abgerechnet, d.h. 544,58 Euro hätten noch von der Versicherung gezahlt werden müssen, da Herr ****** kein Unternehmer ist. Auch das ist Herrn ****** von keiner Seite mitgeteilt worden. Dieses Schreiben zur Regulierung, das an Ihr Autohaus ging wurde meinem Sohn am 08.01.24 auf Anfrage zugemailt.



Herr ****** hat dieses Auto bei Ihnen gekauft. Er hat eine Finanzierung über Ihre Bank abgewickelt, war nie mit einer Rate in Verzug und hat im letzten Jahr die Restrate beglichen und anschließend den Fahrzeugbrief erhalten.
Meine Telefonate und E-Mails wurden entweder mit "ist in Bearbeitung" oder "da kann ich nichts machen" beantwortet. Die Buchhaltung ist telefonisch nicht erreichbar. Wir finden es mittlerweile skandalös, wie hier mit einem Kunden der Firma Autohaus König umgegangen wird. Bitte sorgen Sie dafür, dass Herr ****** aus dieser Angelegenheit unbeschadet herausgehen kann. Die Versicherung hat mittlerweile 506,58 € nachgezahlt. Das hätte bereits vor 3 1/2 Jahren geschehen können, hätte sich das Autohaus darum gekümmert. Es gab damals keine Rechnung für Herrn ******, keine Mahnung, nichts! Sie erreichen mich unter 01577-4291063 oder b1.******@posteo.de

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24-01-2024 um 13:15 Uhr

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