Mädchenname der Frau verhindert wohl Urlaub und Namensänderung wird abgelehnt

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  • 01 Aug 2023
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Bei der Buchung einer Pauschalreise wurden alte Daten beim Portal CHECK24 übernommen, hier ist der Mädchenname meiner Frau noch gespeichert. Leider wurde dies erst ein paar Stunden nach Buchung gesehen und umgehend eine Namensänderung angefordert. Diese ist laut Fluggesellschaft und AGBs des Veranstalters möglich. CHECK24 sagt nun jedoch, dass es nicht möglich wäre da die Reise in weniger als 30 Tagen wäre. Es ist nun ein irres Karussell in Gang gesetzt worden, indem ich von A nach B zu C vertröstet und geschickt werde und jeder auf den anderen verweist. Ich lande doch immer wieder bei CHECK24, welche das Problem lösen sollten. Aussagen sind widersprüchlich und das Problem scheint nicht ernst genommen zu werden. Es geht um viel Geld und eine evtl Nichtreisemöglichkeit meiner Frau, welche auf gut Glück zum Flughafen gehen soll. Die Airline würde es ja machen, doch hier muss sich der Veranstalter oder CHECK24 melden. Ich habe nämlich keine Ticketnummer erhalten, da wohl noch nicht vorhanden. AGBs werden anders interpretiert seitens CHECK24 und von Linienflügen etc gesprochen, obwohl es sich um eine normale Pauschalreise handelt, bei denen nachweislich schon Urteile gefällt wurden, die besagen, dass eine Namensänderung erlaubt und möglich ist. Warum also hier nicht? Es geht ja um die gleiche Person.

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01-08-2023 um 23:21 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

02-08-2023 um 13:10 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne hätten wir persönlich mit Ihnen über Ihr Anliegen gesprochen, konnten Sie jedoch telefonisch bedauerlicherweise nicht erreichen.

Daher haben wir Sie per E-Mail informiert.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Beste Grüße

Diana, CHECK24 Reise

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

15-08-2023 um 22:25 Uhr


Problem behoben

10 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Kundenservice war sehr bemüht und hat mir geholfen, jedoch bleibt das Gefühl, dass es erst gemacht wurde nach der Beschwerde.

3
CHECK24
Zufriedenheitsindex: 78.5/100

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