Reklamation - letztmalige Aufforderung

  • Ungelöst
  • 01 Apr 2023
  • #479051
  • 209
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Reklamation laut Gewährleistungsanspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme heute wiederholt und letztmalig auf Sie zu. Am 03.12.2022 habe ich Schuhe bei Ihnen gekauft.
Bereits Anfang Januar, nach knapp 4 Wochen, waren die Schuhe defekt. Die Sohle ist hinten eingefallen und die Schuhe waren nicht mehr tragbar.

Seit diesem Zeitpunkt habe ich nun schon mehrfach Kontakt zu Ihnen gesucht. Ich habe dem Kundenservice eine Email mit der Beschreibung und Fotos des Fehlers geschickt. Von diesem wurde ich an die Filiale verwiesen. Dort wurde ich vom absolut unverschämten Filialleiter wie ein Kunde zweiter Klasse behandelt und mit den Worten „die haben Sie einfach falsch getragen, das ist Verschleiß“ nach Hause geschickt.
Anschließend habe ich telefonisch nach Hilfe gesucht, woraufhin mir nur mitgeteilt wurde, man „könne da nichts machen, ist jetzt so“.

Ich hätte nun 3 Fragen an Sie:
1. Welch arg schlechte Qualität haben Ihre Produkte, dass sie nach knapp 4 Wochen tragen defekt sind und wie trägt man Schuhe „falsch“?
2. Wie unterirdisch schlecht gehen Ihre Mitarbeiter mit einem Kunden um? Wie schulen Sie diese Mitarbeiter, dass sie aktiv versuchen, den Kunden hinters Licht zu führen und ihm einreden möchten, dass er Ihre Produkte falsch trägt, anstatt ein stark fehlerhaftes Produkt wieder zurück zu nehmen?
3. Warum wissen Ihre Mitarbeiter oder Filialleiter nichts von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, bei welcher Sie als Hersteller in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht stehen und beweisen müssen, dass die Kunden die Schäden an den Schuhen selbst verursacht haben?

Nach Beratung bei der Verbraucherzentrale fordere ich sie letztmalig dazu auf, die Schuhe nachzubessern, sie gegen neue Schuhe umzutauschen oder mir das Geld zu erstatten.
Ich habe von Ihnen ein fehlerhaftes Produkt gekauft und Sie sind in der Gewährleistungspflicht.
Sollte Ihrerseits keine entsprechende Handlung erfolgen, werde ich auf Erfüllung der Leistung klagen und Sie mit sämtlichen Kosten der anwaltlichen Unterstützung sowie ggf. Prozesskosten belasten. Meine Geduldsgrenze ist hier erreicht und ich kann Ihnen versprechen, dass ich gerne vor Gericht gehen und die Angelegenheit auf Ihre Kosten klären werde.
Ich möchte auch gegen die Filialleitung der Filiale Beschwerde einreichen. So ein unverschämtes und respektloses Verhalten dem Kunden gegenüber habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Dies zeigt mir, wie Sie als Unternehmen dem Kunden gegenüber aufgestellt sind, wenn Sie es tolerieren, dass Filialleiter Ihren Mitarbeitern so ein Beispiel für Umgang mit Kunden geben und welchen Wert Kunden für Sie als Unternehmen haben. Ich bin zutiefst enttäuscht vom Kauferlebnis und werde mit Sicherheit auf weitere Einkäufe bei Ihnen verzichten. Ich hoffe, mein Umfeld folgt mir.
Bitte um schnelle Klärung.

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