Unzufriedene Verbraucher teilen Ihre Reklamationen und Beschwerden mit Elektrizität Berlin. Lese echte Kundenerfahrungen und schaue wie das Unternehmen auf öffentliche Kritik reagiert und die Probleme seiner Kunden löst.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Kundenportal von Elektrizität Berlin lässt sich nicht öffnen. Da am 30.6.23 mein Vertrag ausgelaufen ist, möchte ich den Zählerstand melden. Dieser lautet: 87288 Mit freundlichen Grüßen, ****** ******
Ich soll meinen Zählerstand angeben, aber über das Kundenportal ist es nicht möglich. Habe es jetzt per Email geschickt und hoffe über diesen Weg wird es dann klappen. Ganz ganz schrecklicher Kundenservice!
Meine Vertragsdaten:Vertragsnr. 2198235 Kunde:1184598 Zählernr,: 1LOG0067184350 Mein Zählerstand heute:600 am 21.06 2023 Login nicht möglich! Muss Abschlagzahlung außerdem von 68,00 Euro auf 58,00 Euro reduzieren ,da nur 1800kw letztes Jahr verbraucht wurden. Bitte möglich machen, dass Login funktioniert ****** ******
Ich will mein Sepamandat widerrufen und überweisen. Online kann es nicht geändert werden. Dort wird auf das Kontaktformular verwiesen. Es gibt kein Kontaktformular nur eine Mail im Impressum mit autoresponder. Mehrfache versuche eine Email zu senden zu verschiedenen Tages und Uhrzeit schlugen fehl. Abschlag soll erhöht werden keine Chance das selbst zu ändern. Echt schlechter Service
Ich habe für das letzte Jahr keine Abrechnung erhalten. Der Energieversorger hat mir eine rechnerisch ermittelte Rechnung geschickt obwohl ich meinen Zählerstand angegeben hatte. Das habe ich reklamiert. Es sollte eine neue Abrechnung erstellt werden. Das ist aber trotz Nachfrage noch nicht geschehen.
Zählernummer+ Postleitzahl wird nicht angenommen
Hallo, konnte mich am31.05.2023 nicht einloggen um meinen Zälerstand vom 31.05.2023 mitzuteilen.
Im Titel alles erzählt. Keine Reaktion auf unzählige emails und Anrufe. Was ist in diesem Unternehmen los?
Energielieferverträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, dürfen sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr nach der Erstlaufzeit verlängern (neue Verbraucherrechte durch BGB ,EnWG, Strom GGV). Langzeitverträge dürfen nach der Erstlaufzeit nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat beinhalten und der Vertrag darf sich nur auf unbestimmte Zeit verlängern, nicht um ein ganzes Jahr. Das übersandte Kündigungsschreiben von Elektrizität Berlin mit einem Vertragsende 01.07.2024 ist somit rechtswidrig. Aufgrund des falschen Bestätigungsschreibens nimmt mich mein neuer Anbieter nicht mehr. Erste Kontaktversuche zur Klärung blieben erfolglos. Infolge dessen versuche ich mal diesen Weg.
Mir wurden sofort Mahngebühren bei der Zahlungserinnerung in Rechnung gestellt. Ich hatte die Forderung bereits bezahlt, trotzdem kam neun Tage nach der Fälligkeit der Zahlung eine Mahnung. Zur Klärung des Anliegens wird auf ein Service Telefon verwiesen, dieses allerdings ist automatisiert und verweist nur auf die Website. Es gibt keinen Ansprechpartner.
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