Kündigung Zeitschrift HÖRZU

  • Ungelöst
  • 24 Feb 2022
  • #354048
  • 376
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Mit Schreiben vom 30.01.2022 habe ich Excl. Marketing um Klärung gebeten, weshalb mir trotz fristgemäßer Kündigung des ABO HÖRZU vom 26.07.2021 von PVZ mit Schreiben vom 20.01.2022 eine Zahlungserinnerung über 48,25 € übersandt worden ist. Ich habe um Mahnungen vorzubeugen die Zahlung unter Vorbehalt gemäß Kontoauszug der Commerzbank am 06.02.2022 an PVZ überwiesen und Excl. Marketing um Bestätigung meiner Kündigung gebeten sowie die Rückzahlung des Betrages von PVZ zu veranlassen. Bisher ist darauf nicht reagiert worden. Vielmehr erhalte ich mit Schreiben vom 10.02.2022 wiederum von PVZ eine Zahlungserinnerung in Höhe von 13,25 € mit dem Hinweis auf "Zahlungseingänge berücksichtigt bis 10.02.2022". Nicht nachvollziehbar ist die Ignoranz meiner durch Kopie nachgewiesenen ABO-Kündigung HÖRZU vom 26.07.2022 sowie dem nachweisbar überwiesenen Geldbetrag der Commerzbank in Höhe von 48,25 € vom 06.02.2022.

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24-02-2022 um 19:32 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Exclusiv Marketing weitergeleitet. Mehr erfahren.

25-02-2022 um 09:07 Uhr


Sehr geehrter ******, sie scheinen hier mindestens 2 Fälle miteinander zu vermischen. Bitte senden Sie uns ihre am 26.07.2021 gesendete Kündigung (samt Kundennummer) des Abonnements, dass Sie bei uns (Exclusiv Marketing) bestellt haben. Erfolgte die Kündigung fristgerecht, wird das Abonnement selbstverständlich eingestellt.

Freundliche Grüße

Ihr Team von Exclusiv Marketing

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-03-2022 um 13:14 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Das HÖRZU-Abo habe ich am 26.07.2021 fristgerecht zum Vertragsablauf 2021 gekündigt und auf Wunsch von Exklusiv Marketing die Kündigung durch Kopien am 30.01.2022 und erneut am 25.02.2022 nachgewiesen. Die Zusage von Exklusiv Marketing vom 25.02.2022 bei Nachweis meine Kündigung anzuerkennen, ist bisher nicht erfolgt. Weder habe ich das HÖRZU-Abo für 2022 verlängert oder neu bestellt, so dass ich auch keine Beitragsforderung anerkenne. Die von Exklusiv Marketing GmbH bzw. ihrer Vertriebsfirma pvz ohne Bestellung oder Lieferauftrag festgelegten eigenwilligen Abo-Kündigungstermine in 2022 bzw. 2023 habe ich nicht akzeptiert. Vielmehr ist Exklusiv Marketing für die Rückzahlung des zu Unrecht für 2022 erhobenen Abo-Beitrags in Höhe von 48,25 € Frist bis zum 01.04.2022 eingeräumt und angekündigt worden, dass ich bei Nichterfüllung meine Forderung anwaltlich geltend machen werde. Die Vertriebsfirma pvz hat am 21.03.2022 "für zuviel bezahlte Gebühren" einen Teilbetrag von 7,50 € zurück bezahlt, so dass meine Forderung nunmehr 40,75 € beträgt. Auch diesen Betrag würde ich zivilrechtlich einklagen.

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