Kein Ersatz für coronabedingte Buchungseinschränkung des Erlebnis-Gutscheins

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  • 24 Nov 2020
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Mein Erlebnis-Gutschein ist noch bis 31.12.20 gültig. Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen war und bleibt eine Terminfindung in diesem Jahr schwierig bis unmöglich. Der Kundenservice verweigert jegliche Verlängerung oder Erstattung mit der Begründung es sei in der Vergangenheit ja genügend Zeit zur Einlösung gewesen und bot lediglich eine kostenpflichtige Verlängerung angeboten.

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24-11-2020 um 21:19 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

24-11-2020 um 21:19 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

25-11-2020 um 10:08 Uhr


Hallo ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Sie nicht wie gewohnt Ihren Gutschein einlösen konnten. Selbstverständlich können wir nachvollziehen, dass Sie darüber verärgert sind.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass es in der Verantwortung unserer Kunden liegt, den Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen, hierfür stellen wir einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren zur Verfügung. Hierbei muss auch immer je nach Erlebnis mit einer angemessenen Vorlaufzeit gerechnet werden.
Uns ist bewusst, dass es vor allem in diesem Jahr unter Umständen zu einer Einschränkung der Kapazitäten bei unseren Veranstalter gekommen sein könnte, dennoch stand einer Einlösung in den vergangenen Monaten grundsätzlich nichts im Wege.
Da wir Ihnen dennoch eine Einlösung ermöglichen möchten, bieten wir Ihnen an, die Gültigkeit Ihres Gutscheins aus Kulanz gegen eine Gebühr in Höhe von 10% des Gutscheinwertes um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Vielen Dank! Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-01-2021 um 17:43 Uhr


Problem behoben

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Jochen Schweizer scheint davon auszugehen, dass die meisten Kunden die Gesetzeslage nicht kennen bzw. vor einer rechtlichen Auseinandersetzung zurückschrecken. Insofern war das erste Angebot in keiner Weise kulant. Der Ton am Telefon zudem barsch. Nachdem sich Reklamation24 eingeschaltet hat, kam es zu einer Regelung, mit der ich leben kann (kostenlose Gutscheinverlängerung um 1 Jahr), aber grundsätzlich kann man in diversen Foren lesen, dass auch andere Kunden die Erfahrung gemacht haben, dass man dafür zahlen soll. Außerdem ist die Einlösung der Gutscheine unabhängig von Corona insgesamt recht schwierig. Diese Erfahrung hatte ich auch gemacht. Ich würde insofern solche Gutscheine nur dann noch für sinnvoll erachten, wenn man bei einer gewissen Anzahl von abgelehnten Terminanfragen eine Erstattung verpflichtend einführt. Mein Dank gilt Reklamation24.

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Jochen Schweizer
Zufriedenheitsindex: 53.5/100

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