Fehlinformationen der Hotline, Gutschein verfallen

  • Ungelöst
  • 19 Jan 2024
  • #577759
  • 108
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Wir erhielten einen Gutschein für ein Candle Light Dinner, diesen wollten wir umwandeln, um in einem nahen Restaurant ("Scharf" in Hamburg) essen zu gehen. Dafür zahlten wir 18 Euro extra. Gutscheincode: QSM6K3FAHWTA9P2L
Wir vereinbarten für den 5.1.24 einen Termin. Leider wurde mein Freund krank (2.1.24) und ich versuchte den Termin zu verlegen. Leider war dies nicht möglich.
Daraufhin wandte ich mich an die Hotline und per Mail an Jochen Schweizer. Per Mail erhielt ich lediglich die Aussage, dass eine Bearbeitung Zeit benötigte.
Per Telefon erhielt ich mehrfach (2.1., 3.1., 17.1.) die Aussage, dass der Gutschein nicht verfallen würde, das Ganze würde überprüft werden und dann würde der Gutschein wieder frei geschaltet werden, ich müsse lediglich Geduld haben.
Nun erhielt ich eine kurze Mail, in der geschrieben wurde, dass der Gutschein leider verfallen sei.
Die vorherigen Fehlinformationen aus der Hotline empfinde ich als unprofessionell und der Umgang mit dieser Angelegenheit erscheint mir sehr kundenunfreundlich.
Ich bitte daher um letztmalige Prüfung des Vorgangs.
Ich erhoffe mir einen positiven Bescheid.
Ansonsten kann ich niemandem Jochen Schweizer empfehlen und werde negative Bewertungen für eine miserable Kundenbetreuung abgeben.
Ich bedauere diesen Vorgehen sehr, aber ich ärgere mich über die Zeit, die ich in die Lösung dieser Problematik gesteckt habe und dass der Gutschein nun verfallen sein soll.
Mit freundlichen Grüßen
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Steffen Haun

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19-01-2024 um 16:33 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

22-01-2024 um 08:09 Uhr


Guten Tag Herr Haun, vielen Dank für Ihre öffentliche Nachricht. Wir hoffen, Ihnen geht es gesundheitlich bereits besser. Wie wir Ihnen bereits von unserer Seite aus schriftlich mitgeteilt haben, sind Sie als Kunde immer an die Stornierungsbedingungen von unserem durchführenden Veranstalter gebunden, da Sie mit Ihrer Buchung ein verbindliches Vertragsverhältnis mit unserem Veranstalter eingegangen sind. Bei der Einlösung Ihres Gutscheins haben Sie sich mit den Stornierungsbedingungen von unserem Partner einverstanden erklärt. Sie sind im Falle einer Stornierung somit auch an diese Bedingungen gebunden. Als Kunde können Sie somit auch nur dann eine Stornierung vornehmen, wenn dies auch die Stornierungsbedingungen von unserem Partner zulassen. Als Unternehmen treten wir in diesem Geschäft lediglich als Vermittler auf und nicht als Leistungserbringer, sodass wir nicht entscheiden können, ob Sie eine Stornierung vornehmen können oder nicht. Dies allein entscheidet Ihr durchführender Veranstalter, bei dem Sie auch verbindlich eine Buchung vorgenommen haben. Selbstverständlich haben wir mit unserem Partner bezüglich Ihres Anliegens gesprochen. Dieser teilte uns jedoch mit, dass Ihre Stornierung zu kurzfristig erfolgt ist, sodass Ihr Gutschein mit 100% Stornokosten abgerechnet wurde. Ihr Gutschein ist somit verfallen und kann nicht mehr verwendet werden. Es tut uns leid, dass wir an dieser Stelle leider nichts mehr für Sie als Kunden tun können. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

22-01-2024 um 08:35 Uhr


Problem ungelöst

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3
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