Kurzfristige Terminabsage am 18.01.2024 bei der Aerotask GmbH

  • Beantwortet
  • 23 Jan 2024
  • #578714
  • 110
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Ich war um 10 Uhr zum Termin in Mülheim, Brunshofstr. 1 für einen Simolatorflug. 10.30 Uhr nach telefonischer Anfrage hat man mir mitgeteilt das der Termin abgesagt wurde. Am 17.01.24 habe ich noch eine Erinnerungsmail bekommen. Dann ist eine Absagemail am 19.01.24 für diesen Termin mir zugestellt worden.
Ich bin darüber sehr verärgert.
Ich bin um 07.15 Uhr los gefahren (120km) um rechtzeitig vor Ort zu sein.
Das kann ich auch von Ihrer Seite verlangen und nicht mitteilen der Pilot kommt nicht wegen schlechtem Wetter!

Daher möchte ich die Gutschriftsgebühr in Höhe von 156,00 Euro sowie die Fahrtkosten von 66,00 Euro (220 km x 0,30 Euro) erstattet haben.
siehe Mails vom 17.01./19.01.24..

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23-01-2024 um 15:50 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Jochen Schweizer weitergeleitet. Mehr erfahren.

23-01-2024 um 17:07 Uhr


Lieber ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern sehr, dass Ihr Termin so kurzfristig abgesagt worden ist. Ihre Enttäuschung und Ihren Unmut über die vergebliche Anfahrt können wir absolut nachvollziehen. So sollte es nicht sein. Systemisch ist für uns die Terminabsage durch den Veranstalter am 19.01.2024 ersichtlich. Wenn der Termin im System nicht abgesagt wird, generiert sich ein Tag vor dem Erlebnis eine automatische Erinnerungsmail. Da der Termin erst nach dem eigentlichen Erlebnistermin abgesagt wurde, haben Sie die Erinnerungsmail automatisch zugestellt bekommen. Durch die Terminabsage wurde Ihr Gutschein freigeschalten. Dieser steht Ihnen somit zur erneuten Einlösung zur Verfügung. Alternativ können Sie in der Einlösung auch ein alternatives Erlebnis auswählen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung in Form der Rückerstattung aufgrund der Erlebnisverfügbarkeit leider nicht nach kommen können. Ebenso können die Fahrtkosten von unserer Seite nicht übernommen werden. Beachten Sie dazu folgenden Auszug unserer AGB: Gemäß der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die Jochen Schweizer GmbH in diesem Geschäft lediglich als Vermittler auf und nicht als Leistungserbringer. Das heisst, die Erlebnisleistung wird durch einen von der Jochen Schweizer GmbH besorgten Veranstalter durchgeführt. Der Vertrag über die Durchführung der Erlebnisleistung kommt unmittelbar zwischen dem Einlöser und dem Veranstalter zustande.Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an den Veranstalter. Freundliche Grüße, Ihr Jochen Schweizer Team

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Jochen Schweizer
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