Bitte um Kulanz bei seit 4 Monaten abgelaufenen Gutschein

  • Ungelöst
  • 10 Feb 2023
  • #465436
  • 582
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Sie hiermit um Kulanz bitten bezüglich meines seit 4 Monaten abgelaufenen Gutschein.

Habe im Forum diesen Eintrag gesehen und würde mich sehr über eine positive Nachricht freuen:

mydays hat eine Antwort geschrieben
Liebe Julia, vielen Dank für Ihr Feedback. Wir können Ihnen mitteilen, dass Gutscheine 3 Jahre gültig sind. Die Verjährung nach 3 Jahren dient dem Zweck, einen Geschäftsvorgang endgültig abschließen zu können. Aus Kulanz haben wir, aufgrund der Coronapandemie und dem damit verbundenen Lockdown, abgelaufene Gutscheine noch 9 Monate im Nachhinein kostenfrei verlängert. Dies sehen wir als angemessene Kompensation. Eine Verlängerung ist damit leider nicht mehr möglich. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team.

Mit freundlichen Grüßen ****** ****** (******@gmx.de)

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13-02-2023 um 13:10 Uhr


Lieber ******, vielen Dank für Ihr Feedback. Gerne haben wir uns Ihr Anliegen einmal genauer angesehen. Es tut uns leid zu hören, dass der Gutschein durch Sie nicht innerhalb der 3 Jährigen Gültigkeitsdauer eingelöst werden konnte. Die Regelverjährungsfrist von drei Jahren ist der gesetzlich normierte Zeitraum hierfür. Die erschwerte Einlösung bezüglich Corona ist uns durchaus bewusst, jedoch konnte der Gutschein zwischenzeitlich vor allem in den Sommermonaten und auch letztes Jahr uneingeschränkt eingelöst werden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass der Gutschein nicht mehr verlängert werden kann. Freundliche Grüße, Ihr mydaysTeam

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

27-02-2023 um 04:56 Uhr


Problem ungelöst

0 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Sehr sehr schlecht, halten sich nicht an ihre eigenen Aussagen;(

2
mydays
Zufriedenheitsindex: 63.2/100

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