Mahnung/Inkasso

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  • 27 Feb 2023
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Hallo, unsere Minderjährigen Tochter wollte mir und meiner Frau ein Tolles Weihnachtsgeschenk machen. Sie ein Gutschein erworben auf der Seite von mydays, nachdem sie gesehen hat, dass das Hotel zu weit weg ist, hat sie die Funktion Gutschein Umtausch genutzt. Letztendlich hat sich rausgestellt dass es ein zweiter Kauf war. Die erste und zweite Mahnung wurden angeblich über email verschickt, kamen aber nie an, da bei der Registrierung ein Zahl in der email falsch war(Tippfehler). Dann kam die letzte Mahnung. Nach mehreren Telefonaten, wurde mir gesagt, dass der Widerspruch über das Formular ihrer Internet Seite einzureichen ist, wird aber keinen Erfolg haben. So kam es auch. Auf den Widerspruch wurde nicht reagiert .Jetzt hatte sich das Inkasso Büro gemeldet.

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27-02-2023 um 17:04 Uhr


Lieber Kunde, vielen Dank für Ihre öffentliche Nachricht. Nach interner Prüfung müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Rückgabe von einem Gutschein nur innerhalb der Widerrufsfrist möglich ist. Der Widerruf muss vom Käufer der Gutscheine fristgerecht eingereicht werden. Da uns kein Anschreiben von Ihrer Tochter bezüglich des Widerrufs erreicht hat, können wir Ihnen nachträglich auch keine Stornierung mehr anbieten. In diesem Zuge möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihre Tochter von unserer Seite eine Rechnung erhalten hat. Ihre Tochter wurde ebenfalls von unserer Seite per E-Mail angemahnt. Da die offenstehende Zahlung nicht fristgerecht beglichen worden ist, wurde Ihr Anliegen an unser Inkassounternehmen weitergegeben. Wir bitten Sie daher, den offenstehenden Betrag schnellstmöglich zu begleichen. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen direkt an unseren Kundenservice. Eine weitere Rückmeldung auf dieser Plattform wird von unserer Seite nicht erfolgen. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

27-02-2023 um 17:25 Uhr


Da die Mahnungen nicht ankamen, konnten wir nicht reagieren, wir wussten von dem nichts, und unsere Tochter hatte keine Erlaubnis das Geschäft zu tätigen.
Ich werde erstmal mit meinem Anwalt sprechen und werde seinem Rat dann folgen.
Mit freundlichen Grüßen

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

29-03-2023 um 20:36 Uhr


Problem behoben

5 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Der Kundenservice war im Grunde ganz okay, sie müssen ja nur das tun was die Geschäftsleitung vorgibt. Es ist nur schade, dass man ohne Anwalt nichts geregelt bekommt, traurig aber ist halt so. Aus diesem Grund, keine Weiterempfehlung.

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mydays
Zufriedenheitsindex: 63.2/100

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