Nicht einlösbare Gutscheine ( Gleitschirmflüge )

  • Noch offen
  • 08 Jul 2023
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November 2019 habe ich bei Mydays 2 Gutscheine für Gleitschirmflüge erworben, die ich Coronabedingt erst 2022 zur einlösung anmelden konnte.
Juni 2022 hatte ich den ersten Termin, der wegen schlechten Wetters abgesagt wurde, den nächsten konnte ich nach den Terminvorgaben des Veranstalters erst am 24.9.2022 buchen. Auch dieser Termin wurde wegen schlechtem Wetter abgesagt und keine weiteren Termine zur Verfügung gestellt.
Nach einigen Telefonaten hat Mydays meine Gutscheine, die mittlerweile ohne mein Verschulden abgelaufen waren, verlängert bis zum 31.12.2023.
Der Veranstalter sagte mir, dass im Frühjahr ( März/April) die Termine für die Flüge herausgegeben werden.
Leider wurde mir erst ein Termin für Anfang Juli angeboten. Dieser wäre am 09.07.23 gewesen und wurde am 08.07.2023 14:30 abgesagt, da angeblich trotz schönem Wetter der Ostwind fehlt.
Nächste Woche soll ein neuer Terminvorschlag kommen. Mittlerweile bin ich zu der Auffassung gekommen, das diese Flüge nie stattfinden werden, da diese wettersituation wie ein secher im Lotto zu sein scheint.
Nichts desto trotz habe ich die beiden Flüge bei Mydays bezahlt und bis jetzt keine Gegenleistung erhalten! !
Ich bitte Sie um einen Lösungsvorschlag sollte es auch 2023 zu keinen Flügen kommen.

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10-07-2023 um 13:23 Uhr


Liebe ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können absolut nachvollziehen, dass Sie darüber enttäuscht sind, dass Ihre Termine abgesagt werden mussten. Gerade eine Gleitschirmflug ist von Wind und Wetter extrem abhängig, daher müssen Sie außer Freude auch eine Portion Geduld mitbringen, falls Ihre Termine nicht eingehalten werden können. Die Entscheidung für den Ballonstart liegt allein in der Entscheidungskompetenz des Piloten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Sicherheit und Unversehrtheit oberste Priorität hat. Gerne können Sie mit dem Veranstalter einen neuen Termin vereinbaren! Viele Grüße, Ihr mydays Team

24-07-2023 um 07:40 Uhr


Danke für Ihre Antwort. Leider hilft mir das nur bedingt weiter, natürlich habe ich einen weiteren Termin Ende September für den noch offenen Flug buchen können.
Dieser wird dann wohl auch der letzte mögliche Termin sein. Sollte dieser aus wettertechnischen Gründen wieder abgesagt werden, stehe ich erneut vor dem Problem, dass Corona bedingt, zwei Jahre keine Termine möglich waren und im darauffolgenden Jahr die Termine wegen schlechter Wetterbedingungen abgesagt wurden.
Leider war es auch nicht möglich, mehrere Termine auszuwählen, da dies vom Veranstalter nicht angeboten wurde.
Nach längerem hin und her mit Mydays und dem Veranstalter konnte ich eine Verlängerung meiner Gutscheine erwirken .
Doch so wie es momentan aussieht, gehe ich möglicherweise auch dieses Jahr wieder leer aus.
Was passiert dann mit den Gutscheinen? Werde ich eine weitere Verlängerung erhalten oder habe ich das Geld für die Gleitschirmflüge umsonst gezahlt, obwohl ich weder für Corona noch für die wetterbedingten Ausfälle verantwortlich bin.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie auch hierfür eine zufriedenstellend Antwort für mich hätten.

24-07-2023 um 11:59 Uhr


Liebe ******, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte Ihr Termin erneut wetterbedingt abgesagt werden, bitten wir Sie uns die Terminstornierungsbestätigung weiterzuleiten. Anschließend prüfen wir Ihren Kulanzfall. Aktuell ist eine Verlängerung jedoch nicht notwendig. Viele Grüße, Ihr mydays Team

26-09-2023 um 12:11 Uhr


Sehr geehrtes Mydays Team,
leider wurden heute meine beiden gebuchten Gleitschirmflüge, die am 29.09.2023 in Pfronten stattfinden sollten, erneut wegen angeblich schlechten Wettervorhersagen abgesagt.
Mittlerweile glaube ich, dass man die Flüge nicht mehr einlösen möchte und das bereits gezahlte Geld dafür ohne Gegenleistung einstreichen möchte.
Die Gutscheine wurden bereits verlängert, da sie während Corona nicht eingelöst werden konnten.
Ich bin nicht bereit auf das Geld, es sind immerhin über 300 Euro, die ich im November 2019 bei der Buchung gezahlt habe, zu verzichten.
Bitte machen Sie mir einen Vorschlag, wie das bereits gezahlte Geld anderweitig eingesetzt werden kann oder schlagen sie mir eine zumutbare Lösung vor.
Mit freundlichen Grüßen
****** ******

26-09-2023 um 13:26 Uhr


Liebe ******, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte leiten Sie uns die schriftliche Stornierungsbestätigung in einer Nachricht weiter. Gerne können Sie hierzu unser Kontaktformular nutzen: https://kundenservice.mydays.de/. Die zuständige Fachabteilung wird sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Viele Grüße, Ihr mydays Team

28-09-2023 um 17:04 Uhr


Ich habe am Montag mit Frau Müller von Mydays wegen der neuerlichen Absage von OFS paragliding für den 28.9.2023 telefoniert.
Frau Müller hat daraufhin mit Herrn Hoschka, dem Inhaber des Unternehmens telefoniert.
Ihrer Aussage nach hätte ihr Herr Hoschka versichert dass ich den Flug ohne Probleme in 2024 einlösen kann, da es ohne mein Verschulden nicht zur einlösung der Flüge kam.
Ich bat daraufhin Herrn Hoschka in Form einer Mail um Bestätigung dieser Aussage.
Heute habe ich eine Mail von ihm erhalten, dass diese Aussage von Frau Müller schlichtweg falsch sei. Im Gegenzug hat er mir heute Nachmittag zwei Flüge in Rosenheim angeboten.
Wir sind zur Zeit in Pfronten, da wir unser Hotel so kurzfristig nicht mehr stornieren konnten.
Ich frage mich sowieso, weshalb Herr Hoschka die Gutscheine mit Ihnen abrechnen konnte, ohne dass er eine Leistung erbracht hat.
Dieses kurzfristige Angebot von Flügen in Rosenheim ist eine Frechheit sondergleichen, zumal wir seit zwei Jahren Urlaubstage für Flüge vergeuden, die dann nicht stattfinden.
Ich hoffe, dass Sie eine zufriedenstellende Lösung finden und bitte Sie keine Aussagen zu treffen, wie Frau Müller von Mydays, die sich als falsch erweisen und nicht verlässlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

29-09-2023 um 08:17 Uhr


Liebe ******, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir haben Ihren Fall intern zur Klärung an die zuständige Fachabteilung weitergegeben. Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie schnellmöglichst benachrichtigen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nicht von unserem Unternehmen stammt. Es wird daher von unserer Seite keine weitere Rückmeldung auf dieser Seite erfolgen. Viele Grüße, Ihr mydays Team

29-09-2023 um 10:48 Uhr


Was soll ich nun mit dieser Antwort anfangen?
Laut Ihrer Mail erhalte ich keine Antwort mehr?
Wie geht es nun weiter?
Habe ich das Geld für die Gutscheine umsonst ausgegeben bzw. war das nur für die Bereicherung von Mydays oder die Bereicherung des Veranstalters?
In meinen Augen ist es Betrug wenn ich keine Leistung für meine Zahlung erhalte.
Sollte ich keine Leistung erhalten noch den gezahlten Betrag zurück erhalten, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.
Das mindeste was ich tun werde, ist dass ich meinen Fall öffentlich machen werde, um zukünftige Kunden vor solchen Machenschaften zu warnen.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

P.s ich bin heute am Breitenberg, dort werde ich mir anschauen, ob tatsächlich keine Flüge stattfinden. Zumindest waren gestern Flüge über Falkenstein in Pfronten sichtbar.

29-09-2023 um 15:38 Uhr


Liebe ******, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Laut unserer letzten Antwort an Sie, werden Sie über diese Plattform keine weitere Nachricht von uns erhalten. Wir haben Ihnen jedoch soeben mit allen relevanten Informationen auf Ihr Service-Ticket geantwortet. Freundliche Grüße, Ihr mydays Team

23-10-2023 um 12:55 Uhr


Sehr geehrtes Mydays-Team,

wie bereits am 13.10.2023 mitgeteilt, wurden die Gleitschirmflüge, die für den 15.10.2023 in Rosenheim am Hochries, terminiert waren, von dem Piloten Herrn Schreiber, nachmittags am 13.10.2023 abgesagt. Wieder einmal war die schlechte Wettervorhersage schuld daran.
Ich habe Sie, als auch den Veranstalter von OFS Paragliding noch am gleichen Tag davon in Kenntnis gesetzt.
Ich bat den Veranstalter, mir die weitere Vorgehensweise mitzuteilen.
Die Mail an den Veranstalter hatte ich Ihnen ebenfalls weitergeleitet.
Bis heute habe ich noch immer keine Antwort darauf erhalten.
Meine Vorstellung von einem schönen Erlebnis ist eine ganz andere!
Meine Zahlung für die beiden Flüge wurden in Empfang genommen und vom Veranstalter wie auch von Ihnen abgerechnet.
Wenn ich für etwas bezahlt habe, steht mir auch eine Leistung zu.
Es ist nicht meine Schuld, dass die Flüge immer wieder abgesagt wurden.
Natürlich kann auch der Veranstalter nichts gegen schlechtes Wetter unternehmen.
Trotzdem sollten hier die Gutscheine verlängert werden, so dass ich irgendwann auch die Leistung bekomme für die ich bereits im November 2019 gezahlt habe.
Bitte führen Sie eine verlässliche Klärung mit dem Veranstalter herbei .

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

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