Stornierung meiner Buchung

  • 12 Sep 2023
  • #540486
  • 73
Anzeige

Stornierung und Erstattungsanspruch im Zusammenhang mit meiner TAP Air Portugal-Buchung M7I1LL

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, die Fluggesellschaft TAP Air Portugal, darum, mir gemäß §§ 648 S. 2, 812 Abs. 1 S. 1, 2 BGB den von mir gezahlten Flugpreis für die oben bezeichnete Buchung im Umfang ersparter Aufwendungen (vor allem solche betreffend Steuern und Gebühren) in Höhe von 430 € zu erstatten. Dabei erkläre ich hiermit noch einmal vorsorglich die Stornierung der bezeichneten Flugbuchung bei Ihnen mit dem Buchungscode M7I1LL nach Maßgabe des folgenden Satzes. Meine Stornierung betrifft folgende Flugverbindung: den Flug mit der Flugnummer M7I1LL am 14.03.2024M7I1LL. Infolge meiner bezeichneten Stornierung der Flugbuchung mit dem Buchungscode M7I1LL steht mir als Ihrem Vertragspartner die besagte Erstattung zu.

Der bezeichnete Anspruch auf anteilige Erstattung des Buchungspreises ergibt sich stornierungsbedingt unabhängig vom Buchungstarif: In meinem Fall kam durch Ihre Bestätigung meiner Buchung nämlich ein Personenluftbeförderungsvertrag zustande, der nach deutscher Rechtsprechung als Werkvertrag anzusehen ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.02.2016, X ZR 97/14; Urteil vom 20.03.2018, X ZR 25/17). Auf den Beförderungsvertrag finden somit die gesetzlichen Vorschriften nach §§ 631ff. BGB Anwendung; ich wurde in diesem Rahmen Besteller und Sie als mein Vertragspartner wurden Unternehmer i.S.d. §§ 631ff. BGB.

Mit der Stornierung meiner Buchung machte ich als Besteller von meinem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.1984, VII ZR 11/84; Urteil vom 20.03.2018, X ZR 25/17). Zeitpunkt und Form der Stornierung sind unbeachtlich, weil nach deutscher Rechtsprechung bereits ein Nichtantreten eines Fluges als wirksame Kündigung des Vertrages im Sinne von § 648 S. 2 BGB anzusehen ist (siehe nur AG Erding, Urteil vom 25.03.2019, 3 C 5139/18).

§ 648 S. 2 HS. 1 BGB ordnet unterdessen als Rechtsfolge der Kündigung an, dass der Unternehmer weiterhin die vereinbarte Vergütung verlangen (bzw. behalten) darf. § 648 S. 2 HS. 2 BGB enthält jedoch eine wesentliche Ausnahme: Der Unternehmer muss sich hiernach sämtliche ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, kann also die Vergütung nur in insoweit verminderter Höhe fordern bzw. behalten. Hinsichtlich des hiernach überschüssigen Teils einer vollständig vereinbarungsgemäß geleisteten Vergütung entsteht dem Besteller stattdessen ein Rückgewähranspruch aus §§ 648 S. 2 HS. 2, 812 Abs. 1 S. 1, 2 BGB.

Im Falle von Luftbeförderungsleistungen ergeben sich dabei als ersparte Aufwendungen im Mindesten stets die im Bruttobeförderungspreis enthaltenen Steuern und Gebühren einschließlich Treibstoffzuschlägen. Diese muss eine Fluggesellschaft nämlich nur für tatsächlich mitreisende Passagiere abführen (siehe nur AG Erding, Urteil vom 24.07.2019, 3 C 5140/18).

Die unverbrauchten Flugnebenkosten (v.a. für ersparte Steuern und Gebühren) summierten sich im Falle meiner stornierten Buchung auf insgesamt 430 €. In Höhe dieser ersparten Aufwendungen besteht infolge der Stornierung seitens Ihrer Fluggesellschaft kein Anspruch mehr auf das geleistete Beförderungsentgelt. Stattdessen steht mir im Umfang der Überzahlung ein Kondiktionsanspruch zu. Angesichts des dargelegten Sachverhalts sind vorliegend also die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass Sie mir die anteilige Erstattung des Buchungspreises in Höhe des Betrages für ersparte Steuern, Gebühren und gleichartige unverbrauchte Aufwendungen nach §§ 648 S. 2, HS. 2, 812 Abs. 1 S. 1, 2 BGB schulden.

Ich fordere Sie daher auf, mir den Betrag von 430 € binnen 14 Tagen ungekürzt auf mein folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: ****** ******

IBAN: DE79 2505 0180 1911 7834 16

Bank: Sparkasse Hannover

Soweit Sie meiner Aufforderung nicht binnen der gesetzten Frist nachkommen, geraten Sie in Verzug. Weitere rechtliche Schritte hinsichtlich des benannten Anspruchs behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

Teilen

12-09-2023 um 08:00 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Mytrip weitergeleitet. Mehr erfahren.

1
Mytrip
Zufriedenheitsindex: 13.7/100

Problem mit Mytrip?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.